L 5/13 RJ 67/04

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Hessen
Aktenzeichen
L 5/13 RJ 67/04
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Hessen
Anfrage
In obigem Rechtsstreit wird um die Beantwortung der unter II. aufgeführten berufskundlichen Beweisfragen unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Anknüpfungstatsachen gebeten.

I. Anknüpfungstatsachen:

a) Beruflicher Werdegang und sonstige berufsbezogene Qualifikationen des Klägers: geb. am 3.3.1946, Hauptschulabschluss, Lehre zum Maschinenschlosser erfolgreich abgeschlossen, bis Januar 1965 als Maschinenschlosser tätig, anschl. bis August 1996 Werkzeugmacher/Dreher tätig.

b) Gesundheitliches Restleistungsvermögen des Klägers: körperlich leichte Tätigkeiten vollschichtig; im Gehen, Stehen oder Sitzen; unter Vermeidung von Heben/Tragen von Lasten über 5 kg; Vermeidung von anhaltenden oder überwiegender Über-Kopf-Arbeit; keine Tätigkeit mit gehäuftem oder ausschließlichem Bücken; kein Akkord-, Fließband-, Schicht- oder Nachtarbeit; nicht auf Leitern und Gerüsten; nicht an laufenden, ungeschützten Maschinen; in geschlossenen, wohltemperierten Räumen oder im Freien bei Anwendung entsprechender Temperaturschutzkleidung; geistig einfache Aufgaben ohne erhöhte oder hohe Verantwortung, ohne Anforderung an ein ungestörtes Hörvermögen (normal laute Umgangsprache kann ohne Schwierigkeiten verstanden werden).

II. Beweisfragen:

1. a) Kann der Kläger die Tätigkeiten eines
o Werkzeugmechanikers in der Kontrolle
o Gerätezusammensetzers,
o Montierers
o Poststellenmitarbeiter
o ausüben?

b) Welche anderen berufsnahen oder berufsfremden Tätigkeiten kann der Kläger noch ausüben?

2. Welches fachliche und gesundheitliche Anforderungsprofil haben diese Tätigkeiten im Einzelnen?

3. Welche Ausbildungszeiten erfordern diese Tätigkeiten und wie werden diese Tätigkeiten tarifvertraglich eingestuft?

4. Kann der Kläger unter Berücksichtigung der Anknüpfungstatsachen zu I.a nach einer bis zu 3 Monate dauernden Einarbeitung und Einweisung die für die in Betracht kommenden Tätigkeiten vollwertig verrichten?

5. Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten (bitte einzeln bezeichnen) auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang (mehr als 300 Arbeitsplätze im Bundesgebiet) zur Verfügung?

6. Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten auch Betriebsfremden zur Verfügung?
Auskunft
Stellungnahme:

zu II.
1. (umfasst die Anfrage mit der gerichtl. Numerierung 1a), b), 1.) Werkzeugmechaniker/in Werkzeugmechaniker/innen fertigen Werkzeuge für die industrielle Serienproduktion an. Das können Stanzwerkzeuge, Biegevorrichtungen oder Gieß- und Spritzgussformen für Metall- und Kunststoffformteile sein. Für diese Serienproduktionen stellen die Werkzeugmechaniker/innen anhand von technischen Zeichnungen oder Mustern Werkzeuge und Formen her, mit denen Metall oder Kunststoff in die gewünschten Formen gebracht werden. Die Zeichnungen enthalten neben den Maßen auch Informationen über den Werkstoff und die Oberflächenbeschaffenheit der anzufertigenden Werkzeuge und Formen. Im Einsatzgebiet Instrumententechnik stellen sie vor allem chirurgische Instrumente wie etwa Klemmen oder Skalpelle her. Zur Tätigkeit von Werkzeugmechanikern und mechanikerinnen gehört auch, mit Zulieferern, Kunden oder anderen Betriebsabteilungen auftretende Fragen selbständig zu klären und den Arbeitsprozess zu organisieren. Werkzeugmechaniker/innen arbeiten in Werkstätten, Werk- und Produktionshallen. Sie bearbeiten Metall z.B. durch Bohren, Fräsen, Drehen, Schleifen, Feilen und Hämmern. Dabei haben sie vorgegebene Maße sehr genau einzuhalten. Mit Mess- und Prüfgeräten kontrollieren sie Maße im Bereich von wenigen tausendstel Millimetern. Neben traditionellen manuellen Bearbeitungsmethoden setzen sie vermehrt CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen ein, die sie auch selbst programmieren. Einzelteile montieren sie zu fertigen Werkzeugen und prüfen diese auf ihre korrekte Funktion. Über die Prüfergebnisse erstellen sie Berichte und Abnahmeprotokolle. Sie warten und reparieren auch beschädigte oder verschlissene Werkzeugteile, Formen und Instrumente. Zum Teil weisen sie Kunden in die Bedienung von Geräten ein. Um die oft komplizierten technischen Zeichnungen verstehen und umsetzen zu können, müssen Werkzeugmechaniker/innen über gutes räumliches Vorstellungsvermögen verfügen. In allen Einsatzgebieten ist werden hohe Anforderungen an Sorgfalt und präzises Arbeiten gestellt, da die hergestellten Produkte hohen Qualitätsanforderungen unterliegen. Werkzeugmechaniker/innen führen ihre Arbeit hauptsächlich im Stehen aus, an der Werkbank häufig in gebückter Haltung. Je nach Einsatzgebiet kann Schichtarbeit anfallen. Meistens verrichten sie ihre Tätigkeiten allein und eigenverantwortlich, bei größeren Montagen auch mit Kolleginnen und Kollegen im Team. Eine Tätigkeit als Werkzeugmechaniker kommt für den Kläger aufgrund der erforderlichen fachlichen Voraussetzungen und der hohen Anforderungen an Sorgfalt und Konzentrationsfähigkeit nicht in Betracht.

Gerätezusammensetzer/innen Gerätezusammensetzer/innen
setzen aus vorgefertigten Teilen Geräte und Teile für Kleinmaschinen zusammen. Gerätezusammensetzer/innen arbeiten in der industriellen Fertigung der verschiedensten Branchen - überall dort, wo Bauteile zu größeren Einheiten oder fertigen Produkten zusammengefügt werden. Arbeitgeber sind beispielsweise der Maschinenbau, die Haushaltsgeräte- oder die Elektroindustrie und der Fahrzeugbau. Sie fügen Geräte oder Gerätekomponenten aus vorgefertigten Teilen zusammen, indem sie diese verschrauben, verstiften oder vernieten. Durch Schmieden oder Löten stellen sie Metallverbindungen her. Da Gerätezusammensetzer/innen manche Teile vor dem Einbau bearbeiten müssen, beherrschen sie auch Metallbearbeitungstechniken wie Feilen, Biegen und Bohren. Einfache Einstellarbeiten an den Werkzeugmaschinen nehmen sie selbst vor. Nach der Montage stellen sie sicher, dass die zusammengesetzten Geräte und Kleinmaschinen auch wirklich funktionieren. Gerätezusammensetzer/innen arbeiten zumeist in Werkstätten und Industriehallen. Der maschinelle oder manuelle Zusammenbau der Bauteile findet in der Regel in Fertigungs- und Montagehallen statt. Fertig montierte Erzeugnisse testen sie an der Prüfstation oder an Messplätzen.

Gerätezusammensetzer/innen sind meistens an Einzelarbeitsplätzen eingesetzt und arbeiten eigenständig. Zum Teil wird die Tätigkeit im Akkord oder im Schichtdienst verrichtet. Oft arbeiten sie in Zwangshaltungen, wenn z. B. größere Stückzahlen eines Produktes gefertigt werden müssen. Es ist eine hohe Konzentration und erhöhte Aufmerksamkeit bei der Arbeit erforderlich, z.B. wegen der Verletzungsgefahr beim Umgang mit automatisierten Produktionsanlagen und Werkzeugmaschinen.

Aufgrund der, in den ärztlichen Gutachten getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Einschränkungen des Leistungsvermögens, kommt m. E. für den Kläger eine Tätigkeit als Gerätezusammensetzer nicht mehr in Betracht. Auch erscheint fraglich, ob für den Kläger eine dreimonatige Einarbeitungszeit ausreichend wäre.

Bei Beachtung des beruflichen Werdegangs und des gesundheitlichen Leistungsvermögens halte ich den Kläger aus berufskundlicher Sicht noch für in der Lage, folg. berufsfremde Verweistätigkeiten auszuüben:

Montierer/in in der Metall- und Elektroindustrie
Die wesentlichen Aufgaben umfassen den Zusammenbau / die Montage von vorgefertigten Einzelteilen oder von Baugruppen zu einer funktionsgerechten Einheit entsprechend den Montageanleitungen unter gleichzeitiger Prüfung der Maßgenauigkeit; Zupassen der Teile und Verbinden der Teile durch Verschrauben, Löten, Schweißen, Nieten u.ä., Einbau von Zusatzgeräten in Grundeinheiten zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeit. Arbeitsplätze dieser Art findet man in allen Bereichen der feinmechanischen, optischen, Metall- und Elektroindustrie.

Es handelt sich um zumeist um körperliche leichte Arbeiten in geschlossenen Räumen, überwiegend in sitzender Körperhaltung. Erforderlich sind ein gutes Sehvermögen, handwerkliches Geschick und Fingerfertigkeit. Oft wird diese Tätigkeit in Schichtarbeit verrichtet, z.T. auch am Fließband.

Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde
Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde üben Tätigkeiten aus, die wechselweise im Sitzen, Stehen und Umhergehen verrichtet werden. Sie umfassen das Öffnen der täglichen Eingangspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, das Anbringen eines Posteingangsstempels; das Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen bzw. Sachbearbeiter (üblicherweise mehrmals täglich unter Zuhilfenahme eines Postverteilerwagens) und Mitnahme der zur Weiterleitung an andere Fachabteilungen/Sachgebiete oder zum Versand bestimmten Vorgänge; das Kuvertieren, Wiegen und Frankieren der Ausgangspost, das Packen von Päckchen und Paketen, das Eintragen von Wert- und Einschreibesendungen in Auslieferungsbücher.

Es handelt sich dabei um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten, oft klimatisierten Räumen, zum Teil in Großraumbüros. Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Üblich ist der Umgang mit Bürokommunikationsmitteln und zunehmend Arbeit am Bildschirm. Gelegentlich findet die Arbeit unter Zeitdruck statt.

Warensortierer/in
Die wesentlichen Aufgaben umfassen leichte Sortierarbeiten im Elektrobereich, in Betrieben der Kunststoffherstellung und Kunststoffbearbeitung, der Wertstoffsortierung, der chemischen Industrie und Sortierarbeiten in der Nahrungs- und Genussmittelherstellung, sowie die Überwachung automatisierter Abpackvorgänge.

Es handelt sich im allgemeinen um körperlich leichte, zum Teil mittelschwere Arbeiten in geschlossenen Räumen überwiegend im Stehen oder Sitzen. Ein Wechsel der Körperhaltung ist je nach Tätigkeit möglich. Zum Teil werden die Tätigkeiten im Akkord oder unter akkordähnlichen Bedingungen ausgeübt.

zu 2. Werkzeugmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und ist dem Berufsfeld Metall zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet verfügt jedoch über Differenzierungsmöglichkeiten durch betriebliche Einsatzgebiete. Die Ausbildung dauert 3 1/2 Jahre. Gerätezusammensetzer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der keinem Berufsfeld zugeordnete Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet. Die Ausbildung dauert 1 1/2 Jahre.

Die Tätigkeiten als Montierer/in in der Metall- und Elektroindustrie, Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde oder Warensortierer/in sind keine Ausgangsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz; der Zugang ist nicht geregelt. Gleichwohl werden die Tätigkeiten zu einem überwiegenden Teil von Arbeitnehmern mit einer abgeschlossenen Ausbildung ausgeübt. Zu den tarifvertraglichen Einstufungen können keine Aussagen gemacht werden, da die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit keine Tarifsammlung führen. Entsprechende Anfragen bitte ich an die Tarifvertragsparteien oder an die Tarifregisterstelle im Hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung zu richten.

zu 3. Für die genannten Tätigkeiten als Montierer/in in der Metall- und Elektroindustrie, Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde oder Warensortierer/in sind im allgemeinen Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeiten von maximal drei Monaten Dauer erforderlich. Diese Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeiten dürften - unter Zugrundelegung des mir derzeit nach Aktenlage bekannten beruflichen und gesundheitlichen Leistungsvermögens - auch für den Kläger ausreichend sein.

zu 4. Die zu 1. genannten Tätigkeiten als Montierer/in in der Metall- und Elektroindustrie, Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde, oder Warensortierer/in stehen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesgebietes in nennenswertem Umfang zur Verfügung.

zu 5. Die zu 1.) genannten Tätigkeiten als Montierer/in in der Metall- und Elektroindustrie, Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde, oder Warensortierer/in stehen auch Betriebsfremden zur Verfügung.
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Datum