S 17/12 KR 1739/04

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Hessen
Aktenzeichen
S 17/12 KR 1739/04
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Hessen
Anfrage
In obigem Rechtsstreit wird um die Beantwortung der unter II. aufgeführten berufskundlichen Beweisfragen unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Anknüpfungstatsachen gebeten.

I. Anknüpfungstatsachen:

1. Beruflicher Werdegang und sonstige berufsbezogene Qualifikationen des Klägers: Allgemeine Hochschulreife, keine Berufsausbildung, derzeit Studium der Politologie (noch nicht abgeschlossen)

2. Gesundheitliches Restleistungsvermögen des Klägers: GdB 100, Merkzeichen B, G, H und RF insbesondere aufgrund beidseitiger Erblindung und Spastik der unteren Extremitäten sowie Fußdeformität

Sollten Sie aufgrund des Akteninhaltes abweichende Anknüpfungstatsachen zu I für gegeben halten, bitte ich Sie, diese Abweichung kenntlich zu machen und die Beweisfragen alternativ zu beantworten.

II. Beweisfragen:

1. Welche berufsnahen und berufsfremden Tätigkeiten kann der Kläger noch ausüben?

2. Welches fachliche und gesundheitliche Anforderungsprofil haben diese Tätigkeiten im Einzelnen?

3. Welche Ausbildungszeiten erfordern diese Tätigkeiten und wie werden diese Tätigkeiten tarifvertraglich eingestuft?

4. Kann der Kläger unter Berücksichtigung der Anknüpfungstatsachen zu I.1 nach einer bis zu 3 Monate dauernden Einarbeitung und Einweisung die für die in Betracht kommenden Tätigkeiten vollwertig verrichten?

5. Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten (bitte einzeln bezeichnen) auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang (mehr als 300 Arbeitsplätze im Bundesgebiet) zur Verfügung?

6. Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten auch Betriebsfremden zur Verfügung?
Auskunft
Stellungnahme:

zu 1.+2. Bei Beachtung des geistigen (Student der Politologie) und des gesundheitlichen Leistungsvermögens halte ich den Kläger aus berufskundlicher Sicht noch für in der Lage, folgende Verweistätigkeit zu verrichten:

Telefonist
Telefonisten/Telefonistinnen sind in allen Branchen beschäftigt. Zum Teil arbeiten sie im Schichtdienst. Sie nehmen eingehende Telefonate an und leiten sie entsprechend weiter, erstellen Gesprächsnotizen und erfassen Kundenanrufe in einer Datenbank. Sie erteilen Auskünfte oder vereinbaren Termine per Telefon. Neben dem Telefonieren erledigen Telefonisten/Telefonistinnen auch allgemeine Büroarbeiten. Sie verschicken Faxe und nehmen Faxe entgegen, bearbeiten den E-Mail-Eingang und beantworten E-Mails, kümmern sich um den Postein- und -ausgang und um die Ablage und erledigen Schreibarbeiten. Sie bestellen Büromaterial, lagern es und geben es aus.

Psychische Anforderungen:
Kontaktfähigkeit, gute Umgangsformen, sicheres Auftreten, zeitweise unter Zeitdruck

Körperliche Anforderungen:
Leichte Arbeiten, überwiegend im Sitzen

Für den Kläger gilt die o. g. Berufsbeschreibung in sofern, dass sie sich zunächst auf die Bearbeitung bzw. das Erledigen der telefonischen Anliegen konzentriert. Das Studium der Politologie erfordert Grundfertigkeiten, die für die Ausübung der anderen genannten Tätigkeitsprofile (Büro- und Schreibarbeiten) von Vorteil sind.

Grundsätzliche Voraussetzung ist in jedem Falle eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung.

zu 3. Es werden an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Ausbildungen für Blinde und hochgradig sehbehinderte Erwachsene angeboten. Sie dauern in der Regel ein Jahr.

Die erbetene Auskunft über die tarifliche Einstufung kann ich nicht erteilen, da die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit keine Tarifsammlung führen. Entsprechende Anfragen bitte ich an die Tarifvertragsparteien oder an die Tarifregisterstelle im Hessischen Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung zu richten.

zu 4. Nein (siehe Erläuterung zu Pkt. 3).

zu 5. Die Tätigkeit des Telefonisten steht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesgebietes in nennenswertem Umfang zur Verfügung.

zu 6. Die in Betracht kommende Tätigkeit steht auch Betriebsfremden zur Verfügung.
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Datum