L 5 R 388/07

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Hessen
Aktenzeichen
L 5 R 388/07
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Hessen
Anfrage
In obigem Rechtsstreit wird um die Beantwortung der unter II. aufgeführten berufskundlichen Beweisfragen unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Anknüpfungstatsachen gebeten.

I. Anknüpfungstatsachen:

a) Beruflicher Werdegang und sonstige berufsbezogene Qualifikationen der Klägerin:
Die Klägerin ist Fachkraft für Empfang und Rezeption.

b) Gesundheitliches Restleistungsvermögen der Klägerin:
leichte körperliche Tätigkeiten in wechselnder Körperhaltung keine Arbeiten mit besonderen Anforderungen an die nervliche Belastung keine Arbeiten unter Zeitdruck keine wechselnden Witterungseinflüsse bzw. Zugluft kein Heben, Tragen und Bewegen von Lasten über 10 kg, insbesondere in Über-Kopf-Arbeit keine Exposition von inhalativen Duftstoffen

II. Beweisfragen:

Kann die Klägerin unter Berücksichtigung des bei ihr vorhandenen gesundheitlichen Restleistungsvermögens die Tätigkeit als Fachkraft für Empfang und Rezeption weiterhin ausüben?
Auskunft
Stellungnahme:

Die Tätigkeit als Fachkraft Empfang und Rezeption kann von der Klägerin weiterhin ausgeübt werden. Sie absolvierte eine ca. 8-monatige Weiterbildung zur Fachkraft Empfang und Rezeption und verfügt über berufliche Erfahrungen am Empfang einer Behörde, was ihr breite Einsatzmöglichkeiten bietet. In der ersten Stellungnahme wurde dies aus Unkenntnis nicht berücksichtigt und bezog sich vorwiegend auf den Hotel- und Gaststättenbereich. Der Einsatz kann am Empfang von Betrieben unterschiedlichster Branchen, in der Hotellerie oder im öffentlichen Dienst erfolgen.

Empfangskräfte begrüßen Gäste bzw. Besucher/innen am Empfang und leiten diese an die entsprechenden Ansprechpartner/innen weiter bzw. erledigen alle an der Rezeption anfallenden Aufgaben wie u. a. die Terminvergabe, in Hotels das Einbuchen neuer Gäste, erteilen Informationen zu den Einrichtungen, dem Service des Hauses und vermitteln Dienstleistungen. Häufig gehört zum Aufgabengebiet auch die Mitarbeit in der Telefonzentrale oder der Poststelle. Je nach Größe des Betriebes sind Fachkräfte des Empfangs mit der schriftlichen Korrespondenz betraut, dem Verkauf von Produkten oder mit der telefonischen Kundenbetreuung. Sie stellen im Empfangsbereich den reibungslosen und rationellen Arbeitsablauf sicher. Dabei stehen ihnen fachspezifische Softwareprogramme für Empfang, Reservierung und Kasse zur Verfügung. Sie achten stets auf die Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels und setzen diese ggf. durch. Bei ihrer Arbeit sind Zuverlässigkeit, ein gepflegtes Äußeres, Höflichkeit, gute Umgangsformen sowie ein gutes Personen- und Namensgedächtnis besonders wichtig. Es handelt sich dabei um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten, oft klimatisierten Räumen bzw. Bereichen. Es wird überwiegend in wechselnder Körperhaltung gearbeitet. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich. Im Hotel- und Gaststättengewerbe ist Wochenend- und Schichtarbeit üblich, hier wird ein entsprechender Zeitausgleich gewährt. Arbeiten unter Zeitdruck sind zu Stoßzeiten in der Hotellerie (z.B.: Bettenwechsel) und je nach Größe eines Hotels nicht auszuschließen, in anderen Branchen kann davon ausgegangen werden, dass Arbeiten unter Zeitdruck nicht anfallen. Arbeiten unter wechselnden Witterungseinflüssen bzw. Zugluft; mit Heben, Tragen und Bewegen von Lasten über 10 kg, insbesondere Über-Kopf-Arbeiten sowie der Exposition von inhalativen Duftstoffen fallen üblicherweise nicht an.
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