S 14 R 285/05

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Hessen
Aktenzeichen
S 14 R 285/05
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Hessen
Anfrage
In obigem Rechtsstreit wird um die Beantwortung der unter II. aufgeführten berufskundlichen Beweisfragen unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Anknüpfungstatsachen gebeten.

I. Anknüpfungstatsachen:

a) Beruflicher Werdegang und sonstige berufsbezogene Qualifikationen des Klägers:
Der Kläger verfügt über eine Ausbildung als Schlosser, löste sich jedoch von diesem Beruf.
Er war zuletzt von April 2002 bis Januar 2003 als Hausmeister versicherungspflichtig beschäftigt.

b) Gesundheitliches Restleistungsvermögen des Klägers:
Der Kläger ist noch in der Lage leichte körperliche Arbeiten von zumindest 6 Stunden arbeitstäglich in ruhiger Umgebung unter gewissen weiteren qualitativen Einschränkungen zu verrichten.
Folgende qualitative Einschränkungen bestehen:
Aufgrund einer Hörschwäche ist der Kl. nicht geeignet für Tätigkeiten mit Anforderungen an das Gehör, für Arbeiten in Lärmbereichen, für Arbeiten in akustisch ungünstiger Umgebung (Großraumbüro). Arbeiten in Kommunikationsberufen bzw. mit Anforderungen an die kommunikative Kompetenz sowie Arbeiten mit besonderen Anforderungen an das Gehör können nicht mehr erbracht werden.
Ebenfalls nicht geeignet ist er für Arbeiten, die mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs sowie dem Bedienen von Maschinen mit erhöhter Unfallgefahr verbunden sind. Arbeiten in Räumen mit erhöhrter Staubbelastung sowie mit Dämpfen und in Feuchtigkeit sollten vermieden werden.

Aus orthopädischer Sicht bestehen des Weiteren folgende Einschränkungen:

Erbringbar sind Tätigkeiten innerhalb geschlossener temperierter Räume bei Arbeitshöhen unterhalb der Schulterhöhe (bis Brusthöhe), bei Bevorzugung der sitzenden Körperhaltung ohne Heben und Tragen von Lasten über 8 kg, ohne Arbeiten in weit vorgebeugter oder rückgeneigter Rumpfwirbelsäulenhaltung, ohne Hocke sowie Arbeiten auf Leitern und Gerüsten. Zusätzliche Arbeitspausen, zusätzlich zu den üblichen, sind nicht erforderlich. Auch Teilnahme an einer Arbeit im Schichtdienst ist aus orthopädischer Sicht möglich.

II. Beweisfragen:

1. a) Welche berufsnahen oder berufsfremden Tätigkeiten kann der Kläger noch ausüben?

1. b) Kann d. Kl. insbesondere Tätigkeiten eines Pförtners, Parkhauswächters, Warensortierers, Montierers oder Museumswärters ausüben?

2. Welches fachliche und gesundheitliche Anforderungsprofil haben diese Tätigkeiten im Einzelnen?

3. Welche Ausbildungszeiten erfordern diese Tätigkeiten und wie werden diese Tätigkeiten tarifvertraglich eingestuft?

4. Kann der Kläger unter Berücksichtigung der Anknüpfungstatsachen zu I.a nach einer bis zu drei Monate dauernden Einarbeitung und Einweisung die für die in Betracht kommenden Tätigkeiten vollwertig verrichten?

5. Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten (bitte einzeln bezeichnen) auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang (mehr als 300 Arbeitsplätze im Bundesgebiet) zur Verfügung?

6. Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten auch Betriebsfremden zur Verfügung?
Auskunft
Stellungnahme:

zu 1. a) Unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen halte ich den Kläger nicht mehr für in der Lage berufsnahe Tätigkeiten auszuüben.

Folgende berufsfremde Tätigkeiten sind noch möglich:
Montierer Warenaufmacher/in – Versand Warensortierer/in

zu 1. b) Der Kläger ist nicht in der Lage, die Tätigkeiten eines Pförtners, Parkhauswächters oder Museumswärters auszuüben, insbesondere deshalb, da diese Tätigkeiten die Kommunikation mit Besuchern/Kunden in einer akustisch ungünstigen Umgebung beinhalten können. Die Tätigkeit des Warensortierers und Montierers sind zumutbar (siehe Punkt 1. a)).

zu 2. Pförtner
Pförtner/innen kontrollieren in Eingangshallen oder aus Pförtnerlogen den Zugang zu Gebäuden oder Betriebsgeländen. Sie sind erste Ansprechpartner für Besucher. Je nach Art des Betriebes oder der Behörde haben sie unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Sie überwachen zeitliche bzw. örtliche Zugangsberechtigungen. Sie kontrollieren Werksausweise, stellen Besucherkarten/Passierscheine für Besucher aus und melden diese bei der zuständigen Stelle an. Zu ihren Aufgaben gehören teilweise auch das Aushändigen von Formularen, sowie das Aufbewahren von Fundsachen und Gepäck und das Verwalten von Schlüsseln und Schließanlagen. Auch die Kontrolle des Kfz- und Warenverkehrs gehört in manchen Betrieben zu ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus können auch einfache Bürotätigkeiten, die Postverteilung im Betrieb sowie der Telefondienst zu ihren Aufgaben gehören. Pförtner/innen werden u. a. als Werkspförtner, Pförtner in Betrieben, Büro- und Geschäftshäusern und öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen oder Museen eingesetzt.

Es handelt sich dabei meist um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten Räumen. Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Die Tätigkeit erfordert keine besonderen Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen. Die erforderlichen Lese- und Schreibkenntnisse sind als normal zu bewerten. Die Tätigkeit beinhaltet keine ständige nervliche Belastung bzw. keinen dauernden Zeitdruck wie beispielsweise Akkordarbeit. Ganz sind Stresssituationen erfahrungsgemäß jedoch nicht zu vermeiden. Je nach Arbeitsort kann Schichtdienst vorkommen.

Parkhauswächter
Sie sind beschäftigt in Parkhäusern z.B. an Bahnhöfen, Flughäfen oder Kaufhäusern. Ihnen obliegen die Sicherheitsüberwachung der Parkdecks über Monitore oder sonstigen sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen, das Kassieren der Parkgebühren, die Überwachung der Öffnungszeiten u.a.m ... Sie sind häufig Angestellte der Betreiberfirmen aber auch von Wach- und Schließgesellschaften.

Wichtig für die Ausübung dieser Beschäftigung ist neben einem guten Sehvermögen auch ein überdurchschnittlich gutes Reaktionsvermögen zur Gefahrenabwehr bei Bränden, Personengefährdung u.ä. Es wird abwechselnd im Sitzen, Stehen und Gehen gearbeitet.

Warensortierer
Die wesentlichen Aufgaben umfassen Sortierarbeiten im Elektrobereich, in Betrieben der Kunststoffherstellung und Kunststoffbearbeitung, der chemischen Industrie sowie Sortierarbeiten in der Nahrungs- und Genussmittelherstellung.

Bei dieser Tätigkeit handelt es sich meist um körperlich leichte Arbeiten in geschlossenen Räumen oder Lagerhallen, überwiegend sitzend mit gelegentlichem Gehen. Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist meist möglich. Gutes Sehvermögen, Beidhandgeschick und Fingerfertigkeit sind neben Aufmerksamkeit und Konzentrationsvermögen übliche Anforderungsvoraussetzungen.

Montierer
Die wesentlichen Aufgaben umfassen auf wenige Handgriffe beschränkte, leicht erlernbare Tätigkeiten beim Herstellen von Bauelementen, Modulen und Geräten aus Metall oder Kunststoff durch Zusammenfügen, Montieren oder Verbinden fertiger Einzelteile zu Halb- oder Fertigprodukten, z.B. durch Verschrauben, Löten, Schweißen, Nieten, Kleben, Stecken, Klemmen. Dies geschieht meist in der Serienfertigung. In der Großserienfertigung sind die Arbeitsabläufe in der Regel weitgehend automatisiert und arbeitsteilig organisiert. In verschiedenen Fertigungsbereichen erfolgt die Montage auch unter Einsatz von Fertigungsautomaten. Teilweise erfolgt eine Sichtkontrolle oder eine Funktionsprüfung.

Arbeitsplätze dieser Art findet man in allen Bereichen der feinmechanischen, optischen, Metall- und Elektroindustrie sowie in der Kunststoffindustrie.

Es handelt sich zumeist um körperliche leichte Arbeiten in geschlossenen Räumen, überwiegend in sitzender Körperhaltung. Erforderlich sind ein gutes Sehvermögen, handwerkliches Geschick und Fingerfertigkeit. Gleichwohl wird ein gewisses Maß an Genauigkeit, Sorgfalt, Geduld, Ausdauer, Daueraufmerksamkeit und an das Konzentrationsvermögen gestellt. Abhängig vom Betrieb kann auch Zeitdruck sowie Schichtarbeit vorkommen.

Museumswärter
Für vollzeitarbeitende Museumswärter besteht seit Jahren kaum ein Arbeitsmarkt, es sei denn, bei Sicherheitsunternehmen (z.B. Wach- und Schließgesellschaften), die im Rahmen von „Outsourcing“ auch Aufsichtstätigkeiten in Museen übernehmen. Die bei Sicherheitsunternehmen Beschäftigten können sich in der Regel jedoch nicht auf eine Tätigkeit als Museumswärter beschränken, sondern müssen für alle sicherheitsrelevanten Außentätigkeiten zur Verfügung stehen (z.B. Geldtransporte, Gebäudeüberwachung, Spielhallenaufsicht u.ä.)

Die Museen, die eigene Museumswärter beschäftigen, greifen oft auf nicht versicherungspflichtige Teilzeitkräfte oder Stundenweise Beschäftigte (z.B. Personen im Rentenalter) zurück. Die wenigen Versicherungspflichtigen, überwiegend in Teilzeit bei Museen beschäftigten Wärter haben in der Regel neben der meist ausschließlich im Stehen, ohne Sitzgelegenheit, und manchmal im Schichtdienst zu verrichtenden Tätigkeit eines Museumswärters noch andere Aufgaben, wie den Transport, das Aufstellen, ggf. das Auf- und Abhängen(Arbeit auf Leitern) der oft schweren Exponate, zu übernehmen.

Warenaufmacher/in - Versand
Die wesentlichen Aufgaben umfassen das verschönernde und zweckbedingte Aufmachen von Erzeugnissen der gewerblichen Wirtschaft und die vorbereitenden Arbeiten für deren Versand. Im einzelnen wären hier zu nennen: Das Entfernen produktionsbedingter Verschmutzungen durch Blankreiben, Polieren, das Aufkleben, Einnähen oder Befestigen von Reklame-, Prüf-, Waren- oder Gütezeichen, Etiketten, Preisauszeichnungen, das Abzählen, Abwiegen, Abmessen oder Abfüllen von Waren, das Einwickeln bzw. Einlegen von Waren in Papp- oder Holzschachteln, Kisten oder sonstigen Behältnissen, verkaufsfördernden Zierhüllen oder Zierkartons, das Verschließen dieser Behältnisse, das Anbringen von Kennzeichen oder Versandhinweisen. Schließlich gehört zu ihren Aufgaben auch, die Waren in geeigneter Form manuell oder maschinell zu verpacken und für den Versand auszuzeichnen.

Warenaufmacher-Versand können in Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsbereiche tätig sein. Eine vollständige Auflistung ist nicht möglich. Nachfolgend finden Sie eine exemplarische Auswahl: Handel, Nahrung und Genussmittel, Chemie, Pharmazie, Metall- und Elektroindustrie, Herstellung und Reparatur von Büromaschinen und Computern, Textil, Bekleidung, Leder, Kunststoff, Holz und Möbel, Glas, Keramik, Feinmechanik, Optik.

Bei dieser Tätigkeit handelt es sich um körperlich leichte Arbeiten in geschlossenen Räumen oder Lagerhallen, überwiegend sitzend mit gelegentlichem Gehen. Ein Wechsel zwischen Sitzen und Stehen ist meist möglich. Funktionstüchtigkeit beider Arme und Hände sollte gegeben sein (z.B. für beidhändiges Arbeiten). Für diese Tätigkeiten sind meist keine Lese- und Rechtschreibkenntnisse erforderlich.

zu 3.) Für die genannten Tätigkeiten sind im allgemeinen Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeiten von maximal drei Monaten Dauer erforderlich.

Die erbetene Auskunft über die tarifliche Einstufung kann ich nicht erteilen, da die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit keine Tarifsammlung führen.

zu 4.) Unter Zugrundelegung des mir derzeit nach Aktenlage bekannten beruflichen und gesundheitlichen Leistungsvermögens des Klägers ist davon auszugehen, dass der Kläger die genannten Tätigkeiten innerhalb einer dreimonatigen Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeit vollwertig verrichten kann.

zu 5.) Die in Betracht kommenden Tätigkeiten stehen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesgebietes in nennenswertem Umfang zur Verfügung.

zu 6.) Die in Betracht kommenden Tätigkeiten stehen auch Betriebsfremden zur Verfügung.
Saved
Datum