Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Hessen
Aktenzeichen
S 13 R 53/13
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Hessen
Anfrage
In obigem Rechtsstreit wird um die Beantwortung der unter II. aufgeführten berufskundlichen Beweisfragen unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgezeigten Anknüpfungstatsachen gebeten.
I. Anknüpfungstatsachen:
- Beruflicher Werdegang und sonstige berufsbezogene Qualifikationen der Klägerin:
1973-1976 Ausbildung zur Bankkauffrau, danach Tätigkeit als Bankkauffrau
- Gesundheitliches Restleistungsvermögen der Klägerin:
leichte Tätigkeiten ohne besondere psychische Belastungen, Zeitdruck, besondere Anforderungen an das Konzentrationsvermögen und Aufmerksamkeit, Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit, ohne Zwangshaltungen, Heben und Tragen von Lasten über 15 kg, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten und unter Vermeidung von Tätigkeiten mit Publikumskontakt.
II. Beweisfragen
- Welche berufsnahen oder berufsfremden Tätigkeiten kann die Klägerin noch ausüben?
Kann die Klägerin insbesondere die Tätigkeit als Bankkauffrau für Innendiensttätigkeiten noch ausüben?
- Welches fachliche und gesundheitliche Anforderungsprofil haben diese Tätigkeiten im Einzelnen?
- Welche Ausbildungszeiten erfordern diese Tätigkeiten und wie werden diese Tätigkeiten tarifvertraglich eingestuft?
- Kann die Klägerin unter Berücksichtigung der Anknüpfungstatsachen zu I.a nach einer bis zu 3 Monate dauernden Einarbeitung und Einweisung die für die in Betracht kommenden Tätigkeiten vollwertig verrichten?
- Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten (bitte einzeln bezeichnen) auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang (mehr als 300 Arbeitsplätze im Bundesgebiet) zur Verfügung?
- Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten auch Betriebsfremden zur Verfügung?
I. Anknüpfungstatsachen:
- Beruflicher Werdegang und sonstige berufsbezogene Qualifikationen der Klägerin:
1973-1976 Ausbildung zur Bankkauffrau, danach Tätigkeit als Bankkauffrau
- Gesundheitliches Restleistungsvermögen der Klägerin:
leichte Tätigkeiten ohne besondere psychische Belastungen, Zeitdruck, besondere Anforderungen an das Konzentrationsvermögen und Aufmerksamkeit, Anpassungs- und Umstellungsfähigkeit, ohne Zwangshaltungen, Heben und Tragen von Lasten über 15 kg, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten und unter Vermeidung von Tätigkeiten mit Publikumskontakt.
II. Beweisfragen
- Welche berufsnahen oder berufsfremden Tätigkeiten kann die Klägerin noch ausüben?
Kann die Klägerin insbesondere die Tätigkeit als Bankkauffrau für Innendiensttätigkeiten noch ausüben?
- Welches fachliche und gesundheitliche Anforderungsprofil haben diese Tätigkeiten im Einzelnen?
- Welche Ausbildungszeiten erfordern diese Tätigkeiten und wie werden diese Tätigkeiten tarifvertraglich eingestuft?
- Kann die Klägerin unter Berücksichtigung der Anknüpfungstatsachen zu I.a nach einer bis zu 3 Monate dauernden Einarbeitung und Einweisung die für die in Betracht kommenden Tätigkeiten vollwertig verrichten?
- Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten (bitte einzeln bezeichnen) auf dem Arbeitsmarkt in nennenswertem Umfang (mehr als 300 Arbeitsplätze im Bundesgebiet) zur Verfügung?
- Stehen die in Betracht kommenden Tätigkeiten auch Betriebsfremden zur Verfügung?
Auskunft
Stellungnahme:
Aus berufskundlicher Sicht halte ich die Klägerin für nicht in der Lage, die Tätigkeit als Bankkauffrau für Innendiensttätigkeiten verrichten zu können. Bankkaufleute arbeiten überwiegend im Büro und im Servicebereich, z.B. am Bankschalter. Sie setzen sich mit unterschiedlichen Kundenanforderungen auseinander, beraten kompetent und setzen ihr Verkaufstalent ein. Hierfür greifen sie auf ihr Fachwissen über Bankprodukte und -dienstleistungen zurück. Auf Anliegen aufgeregter oder verärgerter Kunden reagieren sie stets serviceorientiert. Diskretion, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und sicheres Auftreten sind wichtig. Wenn Eilvorgänge anstehen oder großer Kundenandrang herrscht, kann es auch mal etwas hektisch werden. Bankkaufleute müssen sich mitunter auf unregelmäßige Arbeitszeiten einstellen, so z.B. im Bereich des Direkt-, Telefon- oder Online-Bankings sowie aufgrund von Handelszeitverlängerungen an Wertpapierbörsen. Im Innendienst erfordern interne Vorgänge oder internationale Transaktionen höchste Sorgfalt und Konzentration. In der Korrespondenz mit ausländischen Banken sowie im Gespräch mit ausländischen Kunden sind ggf. Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
Aufgrund der nach Aktenlage bekannten gesundheitlichen Restleistungsvermögen der Klägerin sind nur Tätigkeiten ohne besondere psychische Belastungen, Zeitdruck und auch besondere Anforderungen an das Konzentrationsvermögen/Aufmerksamkeit möglich. Daher halte ich die Klägerin für nicht in der Lage, die Tätigkeit als Bankkauffrau für Innendiensttätigkeiten verrichten zu können.
Unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen halte ich die Klägerin für in der Lage, folgende berufsnahen bzw. berufsfremden Tätigkeiten zu verrichten:
Bürokaufmann/-frau (ab 1.8.14 Kaufmann/-frau – Büromanagement)
Hinweis: Die Ausbildung in den Büroberufen wird neu geordnet. Die Ausbildungsregelung für den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben. Außerdem erledigen sie kaufmännische Tätigkeiten in Bereichen wie Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung. Kaufleute für Büromanagement arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche oder im öffentlichen Dienst. Kaufleute für Büromanagement können in zahlreichen Bereichen eines Betriebes bzw. einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes tätig sein - von der Personalabteilung über das Rechnungswesen bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. Meist arbeiten sie in Büroräumen, mitunter auch in Großraumbüros. Im öffentlichen Dienst beraten sie ggf. Bürger an Serviceschaltern in öffentlichen Gebäuden. Vor allem in kleineren Betrieben sind sie häufig für mehrere Bereiche zuständig und müssen sich deshalb auf wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen einstellen. Sie arbeiten ihren Vorgesetzten zu und legen ihnen ihre Arbeitsergebnisse vor - sei es zur Unterschrift, zur Prüfung von Kalkulationen oder zur Durchsicht von Besprechungsunterlagen. Ihre Aufgaben erledigen sie dennoch eigenständig, teilweise im Team. Den Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen Kaufleute für Büromanagement vor dem Computer. Auch wenn die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind, kann dauerhafte Bildschirmarbeit anstrengend für die Augen sein oder zu Verspannungen führen. Deshalb halten Kaufleute für Büromanagement die vorgeschriebenen Bildschirmpausen ein. Bei ihrer Arbeit gehen sie konzentriert und sorgfältig vor, beispielsweise wenn sie Statistiken erstellen oder Rechnungen überprüfen. Wegen der Vielzahl ihrer Aufgaben benötigen Kaufleute für Büromanagement Organisationstalent. Sie müssen die Zuständigkeiten von Kollegen und Vorgesetzten gut kennen und sich auf die Eigenheiten wechselnder Gesprächspartner einstellen können. Sie sind freundlich und drücken sich klar und gewandt aus: Kommunikationsfähigkeit ist sowohl für das Arbeiten im Team oder den Umgang mit ihren Kollegen und Vorgesetzten als auch beim Kontakt mit Kunden unerlässlich. Ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen gehören ebenso dazu. Auf ihre Fremdsprachenkenntnisse greifen Kaufleute für Büromanagement beispielsweise zurück, wenn sie Kunden im Ausland Auskünfte erteilen. Wichtig ist außerdem Verschwiegenheit: Kaufleute für Büromanagement gehen mit den Daten des Betriebes bzw. der Einrichtung des öffentlichen Dienstes umsichtig um, da diese in der Regel nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Kaufleute für Büromanagement können feste Arbeitszeiten haben, besonders wenn der telefonische oder persönliche Kontakt zu Kunden zu ihrem Aufgabenbereich gehört. Ansonsten gibt es häufig auch Gleitzeitregelungen.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
- Arbeit im Sitzen
- Bildschirmarbeit (am Computer Geschäftsbriefe, Protokolle und Bericht verfassen sowie Abrechnungen und Statistiken erstellen)
- Arbeit in Büroräumen
- häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. zwischen der Bearbeitung telefonischer Anfragen, Terminplanung, Korrespondenz und Verwaltungstätigkeiten wechseln)
- Kundenkontakt (z.B. am Telefon oder am Serviceschalter Kundenanfragen entgegennehmen und beantworten)
Büro-/Verwaltungshilfskraft
Diese Tätigkeit umfasst einfache, routinemäßige Bürohilfsarbeiten, die ohne besondere Ausbildung und ohne längere Einarbeitungszeit nach vorgegebenem Schema oder nach jeweiligen Anordnungen verrichtet werden können. Bürohilfskräfte erledigen beispielsweise Schreibarbeiten, kümmern sich um die Verteilung der Post und firmeninterner Umläufe, kopieren Unterlagen, sorgen für die Ablage und erfassen Daten. Je nach vorhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten können Bürohilfskräfte einfache Buchhaltungsarbeiten ausführen, bei der Erstellung von Statistiken und Auswertungen mitwirken oder im Telefondienst mitarbeiten. Bei ihren vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten verwenden sie oft moderne Büro- und Kommunikationsmittel und müssen daher mit Computern, Kopierern, Scannern, Telefon, Telefax und anderen Bürogeräten nach entsprechender Einweisung umgehen können. Bürohilfskräfte können in allen Branchen tätig sein. Meist sind allgemeine PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook) erwünscht, im Einzelfall auch kaufmännische Grundkenntnisse und vertrauter Umgang mit dem Internet.
Es handelt sich dabei um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten, oft klimatisierten Räumen, zum Teil in Großraumbüros. Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich.
Die Tätigkeit erfordert gute Sprech- und Hörfähigkeit. Gelegentlich ist Zeitdruck nicht auszuschließen.
Pförtner/Tagespförtner
Pförtner/innen kontrollieren in Eingangshallen oder aus Pförtnerlogen den Zugang zu Gebäuden oder Betriebsgeländen. Sie sind erste Ansprechpartner für Besucher. Je nach Art des Betriebes oder der Behörde haben sie unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Sie überwachen zeitliche bzw. örtliche Zugangsberechtigungen. Sie kontrollieren Werksausweise, stellen Besucherkarten/Passierscheine für Besucher aus und melden diese bei der zuständigen Stelle an. Zu ihren Aufgaben gehören teilweise auch das Aushändigen von Formularen, sowie das Aufbewahren von Fundsachen und Gepäck und das Verwalten von Schlüsseln und Schließanlagen. Auch die Kontrolle des Kfz- und Warenverkehrs gehört in manchen Betrieben zu ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus können auch einfache Bürotätigkeiten, die Postverteilung im Betrieb sowie der Telefondienst zu ihren Aufgaben gehören. Pförtner/innen werden u. a. als Werkspförtner, Pförtner in Betrieben, Büro- und Geschäftshäusern und öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen oder Museen eingesetzt.
Es handelt sich dabei meist um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten Räumen. Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Die Tätigkeit erfordert keine besonderen Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen. Die erforderlichen Lese- und Schreibkenntnisse sind als normal zu bewerten. Die Tätigkeit beinhaltet keine ständige nervliche Belastung bzw. keinen dauernden Zeitdruck wie beispielsweise Akkordarbeit. Ganz sind Stress-Situationen erfahrungsgemäß jedoch nicht zu vermeiden. Je nach Arbeitsort kann Schichtdienst vorkommen. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich.
Telefonisten/Telefonistinnen
Diese Tätigkeit umfasst die Bedienung von Telefon-/Fernsprechzentralen. Dazu gehört die Erteilung von Auskünften, die Weiterleitung und Registrierung von Gesprächen, die Entgegennahme und Weitergabe von Telefonnotizen, Telefaxen, E-Mails u. ä. Die Anforderungen an Telefonisten/Telefonistinnen sind aufgrund der Tatsache, dass diese in allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung tätig sind, recht unterschiedlich.
Während sich in großen Wirtschaftsunternehmen und Verwaltungen die Tätigkeit in der Regel auf das Bedienen einer zum Teil recht umfangreichen Telefonanlage beschränkt, findet man in kleineren und mittleren Betrieben und Organisationen häufig eine Funktionskoppelung mit Bürotätigkeiten sowie Empfangs- und Pförtnertätigkeiten.
Oft sind allgemeine PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook) erwünscht, im Einzelfall auch kaufmännische Grundkenntnisse.
Es handelt sich um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten Räumen. Die Tätigkeit kann in wechselnder Körperhaltung, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen ausgeübt werden. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich. Die Tätigkeit erfordert gute Sprech- und Hörfähigkeit. Gelegentlich ist Zeitdruck nicht auszuschließen. Die Tätigkeit stellt insgesamt keine besonderen Anforderungen an die nervliche Belastbarkeit.
Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde
Die Tätigkeit umfasst die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost (Postsäcke, Postkörbe, Pakete, Briefsendungen, u.a.) sowie der Hauspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerkes, das Anklammern der Anlagen; das Auszeichnen, Sortieren und Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen. Poststellenmitarbeiter/innen bereiten die Ausgangspost vor. Dies geschieht durch Falzen und Kuvertieren, Wiegen und Feststellen des Brief-/Paketportos, Frankieren per Hand bzw. mit Frankiermaschinen, das Packen von Päckchen und Paketen, das Eintragen von Wert- und Einschreibesendungen in Auslieferungsbücher. Üblich ist der Umgang mit Bürokommunikationsmitteln, wie PC, Scanner, Faxgeräte und Kopierer sowie Brieföffnungsmaschinen, Kuvertiermaschinen, Frankiermaschinen
Es handelt sich dabei um eine körperlich leichte, gelegentlich mittelschwere Arbeit in geschlossenen, temperierten, oft klimatisierten Räumen, z.T. in Großraumbüros (Poststelle). Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich. Die Tätigkeit erfordert keine besonderen Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen sowie die Feinmotorik der Hände. Die erforderlichen Lese- und Schreibkenntnisse sind als normal zu bewerten. Arbeiten unter gelegentlichem Stress und Zeitdruck sind nicht auszuschließen.
Bei den vorgenannten Verweistätigkeiten handelt es sich um ungelernte Arbeiten, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist und die nach einer entsprechenden Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeit verrichtet werden können.
Gleichwohl werden diese Tätigkeiten zu einem überwiegenden Teil von Arbeitnehmern mit einer abgeschlossenen Ausbildung ausgeübt.
Diese Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeiten von bis zu 3 Monaten dürften - unter Zugrundelegung des mir derzeit nach Aktenlage bekannten beruflichen und gesundheitlichen Leistungsvermögens der Klägerin - auch für sie ausreichend sein.
Die genannten Tätigkeiten stehen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesgebietes in nennenswertem Umfang zur Verfügung.
Die in Betracht kommenden Tätigkeiten stehen auch Betriebsfremden zur Verfügung.
Aus berufskundlicher Sicht halte ich die Klägerin für nicht in der Lage, die Tätigkeit als Bankkauffrau für Innendiensttätigkeiten verrichten zu können. Bankkaufleute arbeiten überwiegend im Büro und im Servicebereich, z.B. am Bankschalter. Sie setzen sich mit unterschiedlichen Kundenanforderungen auseinander, beraten kompetent und setzen ihr Verkaufstalent ein. Hierfür greifen sie auf ihr Fachwissen über Bankprodukte und -dienstleistungen zurück. Auf Anliegen aufgeregter oder verärgerter Kunden reagieren sie stets serviceorientiert. Diskretion, gute Umgangsformen, ein gepflegtes Äußeres und sicheres Auftreten sind wichtig. Wenn Eilvorgänge anstehen oder großer Kundenandrang herrscht, kann es auch mal etwas hektisch werden. Bankkaufleute müssen sich mitunter auf unregelmäßige Arbeitszeiten einstellen, so z.B. im Bereich des Direkt-, Telefon- oder Online-Bankings sowie aufgrund von Handelszeitverlängerungen an Wertpapierbörsen. Im Innendienst erfordern interne Vorgänge oder internationale Transaktionen höchste Sorgfalt und Konzentration. In der Korrespondenz mit ausländischen Banken sowie im Gespräch mit ausländischen Kunden sind ggf. Fremdsprachenkenntnisse erforderlich.
Aufgrund der nach Aktenlage bekannten gesundheitlichen Restleistungsvermögen der Klägerin sind nur Tätigkeiten ohne besondere psychische Belastungen, Zeitdruck und auch besondere Anforderungen an das Konzentrationsvermögen/Aufmerksamkeit möglich. Daher halte ich die Klägerin für nicht in der Lage, die Tätigkeit als Bankkauffrau für Innendiensttätigkeiten verrichten zu können.
Unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen halte ich die Klägerin für in der Lage, folgende berufsnahen bzw. berufsfremden Tätigkeiten zu verrichten:
Bürokaufmann/-frau (ab 1.8.14 Kaufmann/-frau – Büromanagement)
Hinweis: Die Ausbildung in den Büroberufen wird neu geordnet. Die Ausbildungsregelung für den neuen Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Kaufleute für Büromanagement organisieren und bearbeiten bürowirtschaftliche Aufgaben. Außerdem erledigen sie kaufmännische Tätigkeiten in Bereichen wie Auftragsbearbeitung, Beschaffung, Rechnungswesen, Marketing und Personalverwaltung. Kaufleute für Büromanagement arbeiten in den Verwaltungsabteilungen von Unternehmen der verschiedensten Wirtschaftsbereiche oder im öffentlichen Dienst. Kaufleute für Büromanagement können in zahlreichen Bereichen eines Betriebes bzw. einer Einrichtung des öffentlichen Dienstes tätig sein - von der Personalabteilung über das Rechnungswesen bis hin zu Öffentlichkeitsarbeit und Marketing. Meist arbeiten sie in Büroräumen, mitunter auch in Großraumbüros. Im öffentlichen Dienst beraten sie ggf. Bürger an Serviceschaltern in öffentlichen Gebäuden. Vor allem in kleineren Betrieben sind sie häufig für mehrere Bereiche zuständig und müssen sich deshalb auf wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen einstellen. Sie arbeiten ihren Vorgesetzten zu und legen ihnen ihre Arbeitsergebnisse vor - sei es zur Unterschrift, zur Prüfung von Kalkulationen oder zur Durchsicht von Besprechungsunterlagen. Ihre Aufgaben erledigen sie dennoch eigenständig, teilweise im Team. Den Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen Kaufleute für Büromanagement vor dem Computer. Auch wenn die Arbeitsplätze ergonomisch gestaltet sind, kann dauerhafte Bildschirmarbeit anstrengend für die Augen sein oder zu Verspannungen führen. Deshalb halten Kaufleute für Büromanagement die vorgeschriebenen Bildschirmpausen ein. Bei ihrer Arbeit gehen sie konzentriert und sorgfältig vor, beispielsweise wenn sie Statistiken erstellen oder Rechnungen überprüfen. Wegen der Vielzahl ihrer Aufgaben benötigen Kaufleute für Büromanagement Organisationstalent. Sie müssen die Zuständigkeiten von Kollegen und Vorgesetzten gut kennen und sich auf die Eigenheiten wechselnder Gesprächspartner einstellen können. Sie sind freundlich und drücken sich klar und gewandt aus: Kommunikationsfähigkeit ist sowohl für das Arbeiten im Team oder den Umgang mit ihren Kollegen und Vorgesetzten als auch beim Kontakt mit Kunden unerlässlich. Ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen gehören ebenso dazu. Auf ihre Fremdsprachenkenntnisse greifen Kaufleute für Büromanagement beispielsweise zurück, wenn sie Kunden im Ausland Auskünfte erteilen. Wichtig ist außerdem Verschwiegenheit: Kaufleute für Büromanagement gehen mit den Daten des Betriebes bzw. der Einrichtung des öffentlichen Dienstes umsichtig um, da diese in der Regel nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Kaufleute für Büromanagement können feste Arbeitszeiten haben, besonders wenn der telefonische oder persönliche Kontakt zu Kunden zu ihrem Aufgabenbereich gehört. Ansonsten gibt es häufig auch Gleitzeitregelungen.
Arbeitsbedingungen im Einzelnen
- Arbeit im Sitzen
- Bildschirmarbeit (am Computer Geschäftsbriefe, Protokolle und Bericht verfassen sowie Abrechnungen und Statistiken erstellen)
- Arbeit in Büroräumen
- häufig wechselnde Aufgaben und Arbeitssituationen (z.B. zwischen der Bearbeitung telefonischer Anfragen, Terminplanung, Korrespondenz und Verwaltungstätigkeiten wechseln)
- Kundenkontakt (z.B. am Telefon oder am Serviceschalter Kundenanfragen entgegennehmen und beantworten)
Büro-/Verwaltungshilfskraft
Diese Tätigkeit umfasst einfache, routinemäßige Bürohilfsarbeiten, die ohne besondere Ausbildung und ohne längere Einarbeitungszeit nach vorgegebenem Schema oder nach jeweiligen Anordnungen verrichtet werden können. Bürohilfskräfte erledigen beispielsweise Schreibarbeiten, kümmern sich um die Verteilung der Post und firmeninterner Umläufe, kopieren Unterlagen, sorgen für die Ablage und erfassen Daten. Je nach vorhandenen Kenntnissen und Fertigkeiten können Bürohilfskräfte einfache Buchhaltungsarbeiten ausführen, bei der Erstellung von Statistiken und Auswertungen mitwirken oder im Telefondienst mitarbeiten. Bei ihren vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten verwenden sie oft moderne Büro- und Kommunikationsmittel und müssen daher mit Computern, Kopierern, Scannern, Telefon, Telefax und anderen Bürogeräten nach entsprechender Einweisung umgehen können. Bürohilfskräfte können in allen Branchen tätig sein. Meist sind allgemeine PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook) erwünscht, im Einzelfall auch kaufmännische Grundkenntnisse und vertrauter Umgang mit dem Internet.
Es handelt sich dabei um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten, oft klimatisierten Räumen, zum Teil in Großraumbüros. Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich.
Die Tätigkeit erfordert gute Sprech- und Hörfähigkeit. Gelegentlich ist Zeitdruck nicht auszuschließen.
Pförtner/Tagespförtner
Pförtner/innen kontrollieren in Eingangshallen oder aus Pförtnerlogen den Zugang zu Gebäuden oder Betriebsgeländen. Sie sind erste Ansprechpartner für Besucher. Je nach Art des Betriebes oder der Behörde haben sie unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte. Sie überwachen zeitliche bzw. örtliche Zugangsberechtigungen. Sie kontrollieren Werksausweise, stellen Besucherkarten/Passierscheine für Besucher aus und melden diese bei der zuständigen Stelle an. Zu ihren Aufgaben gehören teilweise auch das Aushändigen von Formularen, sowie das Aufbewahren von Fundsachen und Gepäck und das Verwalten von Schlüsseln und Schließanlagen. Auch die Kontrolle des Kfz- und Warenverkehrs gehört in manchen Betrieben zu ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus können auch einfache Bürotätigkeiten, die Postverteilung im Betrieb sowie der Telefondienst zu ihren Aufgaben gehören. Pförtner/innen werden u. a. als Werkspförtner, Pförtner in Betrieben, Büro- und Geschäftshäusern und öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen oder Museen eingesetzt.
Es handelt sich dabei meist um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten Räumen. Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Die Tätigkeit erfordert keine besonderen Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen. Die erforderlichen Lese- und Schreibkenntnisse sind als normal zu bewerten. Die Tätigkeit beinhaltet keine ständige nervliche Belastung bzw. keinen dauernden Zeitdruck wie beispielsweise Akkordarbeit. Ganz sind Stress-Situationen erfahrungsgemäß jedoch nicht zu vermeiden. Je nach Arbeitsort kann Schichtdienst vorkommen. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich.
Telefonisten/Telefonistinnen
Diese Tätigkeit umfasst die Bedienung von Telefon-/Fernsprechzentralen. Dazu gehört die Erteilung von Auskünften, die Weiterleitung und Registrierung von Gesprächen, die Entgegennahme und Weitergabe von Telefonnotizen, Telefaxen, E-Mails u. ä. Die Anforderungen an Telefonisten/Telefonistinnen sind aufgrund der Tatsache, dass diese in allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung tätig sind, recht unterschiedlich.
Während sich in großen Wirtschaftsunternehmen und Verwaltungen die Tätigkeit in der Regel auf das Bedienen einer zum Teil recht umfangreichen Telefonanlage beschränkt, findet man in kleineren und mittleren Betrieben und Organisationen häufig eine Funktionskoppelung mit Bürotätigkeiten sowie Empfangs- und Pförtnertätigkeiten.
Oft sind allgemeine PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook) erwünscht, im Einzelfall auch kaufmännische Grundkenntnisse.
Es handelt sich um eine körperlich leichte Arbeit in geschlossenen, temperierten Räumen. Die Tätigkeit kann in wechselnder Körperhaltung, überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen ausgeübt werden. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich. Die Tätigkeit erfordert gute Sprech- und Hörfähigkeit. Gelegentlich ist Zeitdruck nicht auszuschließen. Die Tätigkeit stellt insgesamt keine besonderen Anforderungen an die nervliche Belastbarkeit.
Mitarbeiter/Mitarbeiterin in der Poststelle eines Betriebes oder einer Behörde
Die Tätigkeit umfasst die Entgegennahme und das Öffnen der täglichen Eingangspost (Postsäcke, Postkörbe, Pakete, Briefsendungen, u.a.) sowie der Hauspost, die Entnahme des Inhaltes von Postsendungen, die Überprüfung der Vollständigkeit, das Anbringen eines Posteingangsstempels bzw. eines Eingangs-/Weiterleitungsvermerkes, das Anklammern der Anlagen; das Auszeichnen, Sortieren und Verteilen der Eingangspost innerhalb der Poststelle in die Fächer der jeweils zuständigen Abteilungen. Poststellenmitarbeiter/innen bereiten die Ausgangspost vor. Dies geschieht durch Falzen und Kuvertieren, Wiegen und Feststellen des Brief-/Paketportos, Frankieren per Hand bzw. mit Frankiermaschinen, das Packen von Päckchen und Paketen, das Eintragen von Wert- und Einschreibesendungen in Auslieferungsbücher. Üblich ist der Umgang mit Bürokommunikationsmitteln, wie PC, Scanner, Faxgeräte und Kopierer sowie Brieföffnungsmaschinen, Kuvertiermaschinen, Frankiermaschinen
Es handelt sich dabei um eine körperlich leichte, gelegentlich mittelschwere Arbeit in geschlossenen, temperierten, oft klimatisierten Räumen, z.T. in Großraumbüros (Poststelle). Es wird überwiegend im Sitzen, zeitweise im Stehen und Gehen gearbeitet. Eine wechselnde Arbeitshaltung ist durch den Einsatz ergonomisch gestalteter Arbeitsplatzausstattungen möglich. Die Tätigkeit erfordert keine besonderen Anforderungen an das Seh- und Hörvermögen sowie die Feinmotorik der Hände. Die erforderlichen Lese- und Schreibkenntnisse sind als normal zu bewerten. Arbeiten unter gelegentlichem Stress und Zeitdruck sind nicht auszuschließen.
Bei den vorgenannten Verweistätigkeiten handelt es sich um ungelernte Arbeiten, für die keine besondere Ausbildung erforderlich ist und die nach einer entsprechenden Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeit verrichtet werden können.
Gleichwohl werden diese Tätigkeiten zu einem überwiegenden Teil von Arbeitnehmern mit einer abgeschlossenen Ausbildung ausgeübt.
Diese Einarbeitungs- bzw. Einweisungszeiten von bis zu 3 Monaten dürften - unter Zugrundelegung des mir derzeit nach Aktenlage bekannten beruflichen und gesundheitlichen Leistungsvermögens der Klägerin - auch für sie ausreichend sein.
Die genannten Tätigkeiten stehen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Bundesgebietes in nennenswertem Umfang zur Verfügung.
Die in Betracht kommenden Tätigkeiten stehen auch Betriebsfremden zur Verfügung.
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