Richterliche Mediatoren an den Sozial- und Verwaltungsgerichten spüren Rückenwind

Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Verwaltung
Arbeitsgemeinschaft berät über Mediationsgesetzentwurf und plädiert für Zusammenarbeit mit Anwaltschaft

„Mit dem kommenden Mediationsgesetz werden wir das erfolgreiche Angebot an den Sozial- und Verwaltungsgerichten in Hessen fortsetzen und ausbauen können“. So bewerten übereinstimmend der Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes Dr. Karl-Hans Rothaug und der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Harald Klein den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“.

„Die vorliegenden Statistiken belegen, dass gerichtsinterne Mediation eine besonders effiziente Form des Einsatzes richterlicher Arbeitskraft ist. Mediation leistet einen kleinen, aber stetigen Beitrag dazu, dass die Arbeitsbelastung der Sozialgerichte nicht noch stärker steigt und nachhaltige Streitbeilegung gelingt“, so Dr. Klein.

Die als Mediatoren tätigen Richterinnen und Richter der hessischen Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit betonen bei ihrem jährlichen Treffen, dass die im Gesetzentwurf geregelten Arten der Mediation (außergerichtlich, gerichtsnah und gerichtsintern) nicht in Konkurrenz zueinander stehen. „Es handelt sich um unterschiedliche Einsatzgebiete der Mediation. Erst zusammen erschließt sich das Potential einvernehmlicher Streitbeilegung“, so Prof. Dr. Roland Fritz, Präsident des Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Dies gelte auch für die Zusammenarbeit zwischen der Richterschaft und den anwaltlichen Mediatoren. Die nächste Aufgabe sei daher deren Vernetzung.

Hintergrund: Was ist gerichtsinterne Mediation?

Gerichtsinterne Mediation ist ein vertrauliches und freiwilliges Verfahren, in dem die am Konflikt beteiligten Personen mit Unterstützung eines richterlichen Mediators ihren Konflikt eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen. Mediatoren vermitteln im Konflikt, schaffen eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgen für einen fairen Umgang der Beteiligten miteinander. Ihnen steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu; sie beschränken sich darauf, die Beteiligten dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Mediation wird in der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2004, in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit seit 2008 angeboten.
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