Sozialgericht Dortmund prüft Wohnkosten für Grundsicherungsbezieher im Hochsauerlandkreis

Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Dortmund (NRW)
Kategorie
Entscheidungen
Das Sozialgericht Dortmund wird am Freitag, den 19.02.2016 über die Frage entscheiden, wie teuer die Wohnung eines Sozialhilfeempfängers in der Stadt Brilon sein darf.

Die Klägerin ist im Jahre 1936 geboren und bezieht eine Rente i.H.v. ca. 600,- €. Sie wohnte zunächst in Olsberg und bezog bereits dort ergänzende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Am 01.07.14 ist sie in eine eigene Wohnung nach Brilon umgezogen, weil dort auch ihre Tochter wohnt. Die angemietete Wohnung hat eine Wohnfläche von 65 qm, die Miete einschließlich der kalten Nebenkosten beläuft sich auf 370,- €.

Die beklagte Stadt Brilon hat lediglich 285,50 € anerkannt, da zu diesem Preis eine angemessene Wohnung für eine Person in der Stadt Brilon zu finden sei. Sie stützt sich dabei auf eine Untersuchung des Wohnungsmarktes, die von der Fa. Analyse und Konzepte im Aufrag des Hochsauerlandkreises erstellt wurde. Auf dieser Grundlage werden die angemessenen Unterkunftskosten für die Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) und nach dem SGB XII (Sozialhilfe) im gesamten Hochsauerlandkreis festgelegt.

Die mündliche Verhandlung findet am 19.02.2016 um 11.45 Uhr im Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, Saal 18 statt. Die Sitzung ist öffentlich.

Aktenzeichen des Sozialgerichts Dortmund: S 62 SO 444/14

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