L 14 RJ 622/00

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Freistaat Bayern
Aktenzeichen
L 14 RJ 622/00
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Bayern, Nürnberg
Anfrage
Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf meine berufskundliche Stellungnahme vom 09.01.2002 betreffend der Einsetzbarkeit eines Maler- und Lackierermeisters (Az.: S 8 RJ 567/99, Sozialgericht Würzburg). In dieser Stellungnahme habe ich ausgeführt, dass in einer kleinen Zahl von Betrieben mit mindestens 30-40 Beschäftigten die Tätigkeit eines aufsichtführenden Malermeisters existiert.
Auskunft
Berufskundliche Stellungnahme

Ihrer Anfrage zufolge bitten Sie um Mitteilung, wie viele offene und besetzte Stellen für die Tätigkeit eines aufsichtführenden Malermeisters existieren.

Die Zahl der im Bundesgebiet existierenden Betriebe des Malerhandwerks steht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung. Aus berufskundlicher Sicht und vermittlerischer Erfahrung kann jedoch davon ausgegangen werden, wie in meiner berufskundlichen Stellungnahme angegeben, dass in Betrieben mit mindestens 30-40 Beschäftigten ein Meister, der ausschließlich aufsichtführend tätig ist, sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird.

Aufgrund der mir vorliegenden Daten über die Zahl der Beschäftigten nach Betriebsgrößenklassen lässt sich bei vorsichtiger Schätzung ableiten, dass ca. 6% aller Betriebe einen aufsichtführenden Malermeister beschäftigen. Eine Differenzierung, ob es sich um einen Handwerks- oder industriellen Betrieb handelt, ist mir leider nicht möglich.

Die Zahl der offenen und besetzten Stellen für einen aufsichtführenden Malermeister dürfte jedoch im gesamten Bundesgebiet deutlich über 500 liegen.

Anzumerken ist, dass der erforderliche Einarbeitungszeitraum für eine Stelle als aufsichtführender Meister in einem Betrieb mit mindestens 30 - 40 Beschäftigten abhängig ist von dem jeweiligen beruflichen Werdegang des Klägers.
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Datum