S 4 RJ 1236/99

Berufskundekategorie
Stellungnahme
Land
Freistaat Bayern
Aktenzeichen
S 4 RJ 1236/99
Auskunftgeber
Landesarbeitsamt Bayern, Nürnberg
Anfrage
Der bei der Rentenantragstellung 46jährige Kläger hat von 1967 - 1970 den Beruf des Kfz-Mechanikers erlernt, jedoch Ihrer Anfrage zufolge nach eigenen Angaben keine Abschlussprüfung abgelegt. Von 1971 - 1973 war er als Bauschlosser, von 1973 - 1976 als Rohrschlosser, von 1976 - 1978 als Bandarbeiter und von 1978 - 1996 als Heizungsmonteur tätig (Bl. 75 - Zusatzfragebogen REHA - Beklagtenakte).

Die Beklagte beschreibt das Leistungsvermögen des Klägers im Bescheid vom 26.01.1999 wie folgt:
- vollschichtig leichte Arbeiten
- ohne häufiges Bücken
- ohne dauerndes Gehen und Stehen

Im Widerspruchsbescheid vom 20.09.1999 gibt die Beklagte folgendes Leistungsvermögen des Klägers an:
- vollschichtig leichte Arbeiten
- zu ebener Erde
- ohne häufiges Bücken
- ohne dauerndes Gehen und Stehen

Nach dem Gutachten von Dr. ^Hagn^ vom 09.03.2001 stellt sich die Leistungsfähigkeit des Klägers wie folgt dar:
- acht und mehr Stunden leichte Arbeiten
- unter Vermeidung von häufigem Bücken
- ohne Akkordarbeiten
Auskunft
Berufskundliche Stellungnahme

Unstreitig ist, dass der Kläger seine zuletzt verrichtete Tätigkeit als Fertighaus- bzw. Heizungsmonteur nicht mehr ausüben kann. Die Beklagte verweist den Kläger im Widerspruchsbescheid vom 20.09.1999 auf die Tätigkeiten eines Werkzeug- und Materialausgeber oder Lagerverwalter in größeren Sanitär- und Heizungsbaubetrieben, eines Kundenberaters mit Planung von Heizungsanlagen im Heizungs- und Sanitärfachhandel, auf Prüf- und Kontrolltätigkeiten in der Metallindustrie und auf Kleinteilemontage.

Ihrer Anfrage zufolge bitten Sie um Mitteilung, ob der Kläger die Berufe Qualitätskontrolleur in der metallverarbeitenden Industrie, Dreher, Metallgießer, Stanzer, Schmelzschweißer, Schweißer, Mechaniker im industriellen Gerätebau, Geräte- und Maschinenzusammensetzer, Geräte- und Blechklempner (von der Beklagten als Verweisungsberuf benannt) noch vollschichtig ausüben kann?

Werkzeug- und Materialausgeber oder Lagerverwalter in größeren Sanitär- und Heizungsbaubetrieben

Im Handwerk gibt es üblicherweise keine Werkzeugausgaben, die vollschichtig mit einer Arbeitskraft besetzt sind. Die Tätigkeit wird vom Lageristen mit verrichtet. Das Lager eines Installations-/Heizungsbaubetriebes beinhaltet in der Regel Werkzeuge und Maschinen (Hämmer, Zangen, Feilen usw., Bohrmaschinen, Schweißgeräte etc.) Materialien und Einbauteile (Rohre, Bleche, Verbindungsstücke, Armaturen, Messgeräte, Kessel, Heizkörper, Brenner, Pumpen usw.) und Hilfsstoffe (Dichtungen, Dichtungs- und Isoliermaterial, Schweißdraht, Gasflaschen, Schrauben usw.). Auf einer einem Facharbeiter zumutbaren Qualifikationsebene umfasst die Tätigkeit nicht nur die Werkzeug- und Materialvorbereitung (z.B. Rohre absägen, Bleche abschneiden), -zusammenstellung und -ausgabe, sondern auch die Annahme von Lieferungen, Einlagerung, Erfassung der Lagerbestände und der Warenein- und ausgänge (in Karteien, Listen oder immer häufiger mittels EDV) und Veranlassung, ggf. sogar Durchführung von Nachbestellungen (z.T. auch über EDV). Auch bei ausreichenden Sortimentskenntnissen reichen drei Monate zur Einarbeitung vor allem in die organisatorischen, kaufmännisch-betriebswirtschaft- lichen und bürotechnischen Belange aus berufskundlicher Sicht nicht immer aus.

Für eine Position in einem Lager mit nicht so großen Sortiment, einfacher (herkömmlicher) Lagerkarteiführung und geringer Eigenverantwortung (z.B. für Bestellwesen) kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Kläger ein maximal dreimonatiger Einarbeitungszeitraum genügt. Nicht selten werden entsprechende Stellen allerdings innerbetrieblich mit leistungsgeminderten Beschäftigten besetzt. Die Belastungen sind leicht bis mittelschwer, u.U. sogar z.T. schwer. Vor allem wird unterschiedlich oft, durchaus auch häufig Heben, Tragen und Bewegen schwererer und ggf. schwerer Lasten verlangt und eine volle Gebrauchsfähigkeit beider Arme und Hände vorausgesetzt. Regalarbeit erfordert Bücken und Recken auch Besteigen von Leitern. Die Möglichkeit zu wechselnder Körperhaltung ist gegeben, wobei dennoch erfahrungsgemäß Stehen und Gehen überwiegt.

Das Leistungsvermögen des Klägers entspricht nicht mehr den üblichen Anforderungen. Für eine Position in einem Lager, in dem Hilfskräfte vorhanden sind und der Werkzeug- und Materialausgeber ausschließlich organisatorische Aufgaben wahrnimmt, genügt dem Kläger aufgrund seines beruflichen Werdeganges ein maximal dreimonatiger Einarbeitungszeitraum nicht. Insgesamt ist daher aus berufskundlicher Sicht in diesem Bereich keine geeignete berufliche Alternative erkennbar.

Kundenberater mit Planung von Heizungsanlagen im Heizungs- und Sanitärfachhandel

Kundenberatung, die auch die Planung von Heizungsanlagen einschließt, setzt u.a. die Fähigkeit voraus, Berechnungen des Rauminhaltes, des Wärme- und Energiebedarfs, der Heizleistung usw. durchzuführen, Zeichnungen anzufertigen und Material-, Arbeits- und sonstige Kosten zu kalkulieren, damit Angebote ausgearbeitet und unterbreitet werden können. Kundenberater beraten Kunden und Anwender über Heizungsanlagen usw. Sie führen Beratungsgespräche mit Kunden, arbeiten mit Herstellern zusammen und wirken bei der Rechnungserstellung mit. Verschiedentlich gehört auch die Erarbeitung von Werbemaßnahmen oder Produktdemonstrationen auf Messen zu ihren Aufgaben.

Notwendige Kenntnisse sind Verhandlungsgeschick und Rhetorik, kaufmännische Grundlagen sowie ggf. Werbung, Verkaufsförderung und umfangreiche Produktkenntnisse. Kundenberater erfüllen ihre Aufgaben häufig nicht nur im Innendienst, sondern müssen auch persönlich zu den Kunden oder Herstellern, wobei das Führen eines Pkw notwendig ist.

Aus berufskundlicher Sicht genügt dem Kläger aufgrund seines beruflichen Werdeganges ein maximal dreimonatiger Einarbeitungszeitraum für eine Tätigkeit als Kundenberater mit Planung von Heizungsanlagen im Heizungs- und Sanitärfachhandel nicht.

Qualitätskontrolleur in der metallverarbeitenden Industrie

Aufgrund des Einsatzes automatischer Prüfeinrichtungen, verbesserter Produktionsverfahren und anderer Arbeitsorganisationsformen nimmt die Zahl reiner Kontrollarbeitsplätze allerdings ab.

Bei dem Umfang, den die Metallindustrie im weitesten Sinn unter den Wirtschaftszweigen des Bundesgebietes hat, kann dennoch davon ausgegangen werden, dass Arbeitsplätze für Qualitätskontrolleure auf der Qualifikationsstufe der Anlerntätigkeiten und der Facharbeiterberufe noch in nennenswertem Umfang existieren.

Prüftätigkeiten beinhalten sehr häufig geringere körperliche Belastungen als Fertigungstätigkeiten und eignen sich daher besonders zur Umsetzung leistungsgeminderter Mitarbeiter, die aus sozialen Erwägungen oder aufgrund tarifvertraglicher Regelungen (z.B. Unkündbarkeit) weiterbeschäftigt werden sollen. Arbeitgeber berichten jedoch immer wieder, daß es zunehmend schwieriger wird, leidensgerechte Ansatzmöglichkeiten für eine wachsende Zahl von gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten zu finden; z.T. werden sogar Wartelisten geführt.

Daneben wird ein Ansatz als Kontrolleur oft als beruflicher Aufstieg betrachtet. Aus personalpolitischen Erwägungen (z.B. dadurch Motivierung der Mitarbeiter und günstige Auswirkungen auf das Betriebsklima) wird diese Chance bevorzugt und soweit als möglich den eigenen Mitarbeitern eröffnet. Neben der fachlichen Qualifikation allgemein ist jedoch auch betriebsspezifisches Wissen über Produkt, Fertigungsverfahren, Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe für die Aufgabenerfüllung Voraussetzung oder zumindest von erheblichem Vorteil, da sich z.B. Einarbeitungszeiten dadurch verkürzen oder gar erübrigen.

Aus den genannten Gründen werden Kontrollarbeitsplätze bevorzugt und weitestgehend innerbetrieblich besetzt. Außenstehende Bewerbe haben üblicherweise nur Zugang zu entsprechenden Stellen, z.B. wenn sie (bei in der Regel voller Leistungsfähigkeit) über einschlägige besondere Qualifikationen oder Erfahrungen als Kontrolleur verfügen. Für nicht so qualifizierte und zusätzlich leistungsgeminderte Bewerber können geeignete Arbeitsplätze nur vereinzelt durch besondere Vermittlungsbemühungen und Vermittlungshilfen (z.B. nicht selten erhebliche finanzielle Leistungen) erschlossen werden.

Es gibt körperlich leichte Kontrolltätigkeiten, z.B. von kleinen gedrehten Teilen, wenn die zu prüfenden Teile nicht in großen, d.h. schweren Mengen selbst an den Prüfplatz zu holen sind. Bei qualifizieren Prüftätigkeiten ist ein Wechsel der Körperhaltung z.T. möglich, wobei entweder Sitzen oder Stehen häufig deutlich überwiegt. Zwangshaltungen lassen sich gerade bei Kleinteileprüfungen nicht immer vermeiden, z.B. bei Mikroskoparbeiten.

Für Kontrolltätigkeiten wird in der Regel gutes Nahsehvermögen, beidhändiges Handgeschick und Fingerfertigkeit, möglichst nicht eingeschränkte Funktionstüchtigkeit eines, besser beider Arme verlangt. Außerdem stellen Kontrolltätigkeiten hohe Anforderungen an die Aufmerksamkeit, Sorgfalt und Genauigkeit, das Konzentrationsvermögen und Verantwortungsbewusstsein usw., was durchaus eine nervliche Belastung darstellen kann.

Akkord- oder Fließbandarbeit sind bei Kontrolltätigkeiten nicht üblich, obwohl Zeitdruck nicht immer ganz auszuschließen ist. Schichtarbeit ist in der Metallindustrie keine Seltenheit.

Die Leistungseinschränkungen des Klägers können bei einer Tätigkeit als Qualitätskontrolleur nicht ständig und in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Obwohl Arbeitsplätze in nennenswertem, wenn auch geringer werdenden Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sind, ist - wie bereits ausgeführt - außenstehenden Bewerbern wie dem Kläger der direkte Zugang erfahrungsgemäß nicht möglich. Insgesamt ist aus berufskundlicher Sicht keine geeignete Alternative für den Kläger in der Tätigkeit eines Qualitätskontrolleurs zu sehen.

Dreher

Die Tätigkeit eines Drehers beinhaltet leichte bis mittelschwere Arbeiten, die überwiegend im Stehen, zum Teil in Zwangshaltung auszuüben sind. Es müssen auch Lasten (Werkzeuge, Werkstücke) von Hand bewegt werden. Es treten Belastungen durch Umgang mit Schmier-, Kühlmitteln und Stäube auf. Unabhängig vom erforderlichen Einarbeitungszeitraum entspricht das Leistungsvermögen des Klägers nicht mehr den üblichen Anforderungen.

Metallgießer

Metall- und Glockengießer ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).

Dieser Beruf wird im Handwerk in den folgenden Fachrichtungen angeboten:

Metallgusstechnik, Kunst- und Glockengusstechnik und Zinngusstechnik. Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Metall- und Glockengießer der Fachrichtung Metallgusstechnik stellen technische oder kunsthandwerkliche Gussartikel aus unterschiedlichen Metallen, Legierungen bzw. gießbaren Kunststoffen her.

In der Fachrichtung Metallgusstechnik gießen Metall- und Glockengießer technische oder kunsthandwerkliche Gegenstände wie z.B. Maschinengehäuse, Getriebekästen, Zahnräder, Lagerteile, Armaturen oder auch Beleuchtungskörper und Statuen. Dazu schmelzen und legieren sie unterschiedliche Metalle, wobei sie häufig Kupfer- und Aluminiumlegierungen verwenden, seltener auch gießbare Kunststoffe. Ihre Modelle stellen sie im Sandgussverfahren her oder formen sie aus Metall, Kunststoff bzw. Wachs. Das zu verarbeitende Material gießen sie in die vorgefertigten Gussformen und lösen die fertigen Gussprodukte nach dem Erkalten aus der Form. Durch Abfräsen, Beschichten, Polieren, Lackieren oder Färben behandeln sie die Gussprodukte nach. Auch das Reparieren und Restaurieren von Gussartikeln kann zu ihren Aufgaben gehören.

Metall- und Glockengießer der Fachrichtung Metallgusstechnik führen ihre Tätigkeiten überwiegend im Stehen aus. Sie arbeiten nach technischen Unterlagen und mündlichen Anweisungen.

Die körperlich mittelschwere, zeitweise auch schwere Arbeit beinhaltet auch Tragen und Heben. Bei der Arbeit gehen sie mit Werkzeugen, Geräten und Maschinen um. Dies erfordert manuelle Geschicklichkeit. In den Gießhallen sind sie Hitze, Maschinenlärm, Sand, Staub, Schmutz und Gerüchen ausgesetzt.

Unabhängig vom erforderlichen Einarbeitungszeitraum entspricht das Leistungsvermögen des Klägers ebenfalls nicht mehr den üblichen Anforderungen.

Stanzer

Diese Tätigkeit ist in der Regel leicht bis mittelschwer und wird überwiegend im Stehen, zum Teil auch im Sitzen verrichtet. Akkordarbeit oder zumindest Arbeit unter Zeitdruck ist üblich, auch Schichtarbeit stellt keine Ausnahme dar. Diese Tätigkeit ist weder als Facharbeitertätigkeit oder als Tätigkeit im oberen Anlernbereich einzustufen. Es handelt sich vielmehr um eine ungelernte, kurzfristig angelernte Tätigkeit, in die sich auch ein Ungelernter innerhalb von maximal drei Monaten einarbeiten kann.

Schmelzschweißer

Für den Zugang zur Tätigkeit wird üblicherweise der Abschluss einer Berufsausbildung als Schmelzschweißer oder in einem der seit 1996 anerkannten Nachfolgeberufe (Anlagenmechaniker - Fachrichtung Schweißtechnik oder Konstruktionsmechaniker - Fachrichtung Schweißtechnik) vorausgesetzt. Darüber hinaus werden einzelne Schweißarbeiten auch von speziell dafür ausgebildeten Schweißfachkräften (Geprüfte Schweißer) ausgeführt.

Fehlende Kenntnisse, vor allem Schweißberechtigungen, müssen durch entsprechende Weiterbildung erworben werden.

Schmelzschweißer arbeiten in der Herstellung von Metallkonstruktionen und versorgungstechnischen Anlagen, Rohrleitungssystemen und Apparaten. Ihre Hauptaufgabe ist das Schweißen von Metallteilen.

Schmelzschweißer schweißen nach Konstruktions-, Montage- und Schweißplänen Bleche, Metallplatten, -profile und Rohrleitungsteile zu druckfesten Behältern und Apparaten oder zu versorgungstechnischen Rohrleitungen und Rohrleitungssystemen zusammen. Dabei wenden sie unterschiedliche Schweißverfahren, wie zum Beispiel Gasschmelz-, Lichtbogenhand- oder Schutzgasschweißen an. Sie wählen die Schweißgeräte, Schweißzusätze und Flussmittel aus und regulieren den Gas- oder Stromzufluss und die Schweißgeschwindigkeit. In Abhängigkeit von der Arbeitaufgabe bedienen sie auch Schweißmaschinen. Anschließend prüfen sie die Schweißnähte und behandeln die Verbindungen nach.

Schmelzschweißer arbeiten überwiegend im Stehen, aber auch in Zwangshaltungen wie Bücken, Hocken, Knien und Überkopf. Dabei müssen sie vor allem die umfangreichen Arbeitssicherheitsbestimmungen beachten. Das Tragen von Schutzkleidung ist deshalb Voraussetzung. Maschinenlärm, Staub und Gerüche durch Schweißdämpfe sind in den Montagehallen unvermeidlich. Bei der Arbeit auf Montagebaustellen sind sie Witterungseinflüssen wie Kälte, Zugluft und Nässe ausgesetzt. Unabhängig vom Leistungsvermögen des Klägers ist ein Ansatz als Schmelzschweißer durch einen lediglich dreimonatigen Einarbeitungszeitraum nicht zu realisieren.

Schweißer

Schweißarbeiten können leicht bis mittelschwer oder sogar schwer und in Werkhallen wie auch im Freien zu verrichten sein. An Schweißtischen kann im Sitzen gearbeitet werden, sonst ist Stehen üblich. Zwangshaltungen, vor allem vornübergebeugte Haltung, treten sehr häufig auf, aber auch Bücken, Hocken, Knien wird keineswegs selten verlangt und auch Überkopfarbeit kann erforderlich sein. Der Schweregrad ist auch abhängig davon, inwieweit vorbereitende Arbeiten (z.B. Bleche schneiden, biegen etc., Schweißstellen hobeln, fräsen, drehen usw., Teile positionieren) auszuführen sind. Zusätzliche Belastungen entstehen durch Lärm, Strahlung, Gase, Dämpfe und Rauche. Schicht- und Akkordarbeit ist nicht unüblich. Schweißtransformatoren, -umformer oder -gleichrichter, zum Teil Gasflaschen, Drahtelektrodenspulen, die Schweißzange mit der Elektrode bzw. der Schweißbrenner sowie vielfach auch der Schweißerschutzschild sind zu handhaben. Erforderlich ist gutes beidäugiges Sehvermögen und ausgeprägte Handgeschicklichkeit, außerdem - insbesondere beim Schutzgasschweißen - gute Konzentrationsfähigkeit. Als allgemeine Eignungsvoraussetzungen werden in der Regel persönliche Ausgeglichenheit, körperliche Widerstandsfähigkeit und Robustheit genannt. Außerdem verlieren Schweißerprüfungen ihre Gültigkeit, wenn der Schweißer länger als 3 Monate keine Schweißarbeit im Sinne der Prüfungsanforderungen ausgeführt hat. Unabhängig vom erforderlichen Einarbeitungszeitraum entspricht das Leistungsvermögen des Klägers nicht mehr den üblichen Anforderungen, die an einen Schweißer gestellt werden.

Mechaniker im industriellen Gerätebau, Geräte- und Maschinenzusammensetzer

Qualifizierte Montagearbeiten sind leicht bis mittelschwer. Arbeitsabläufe und Arbeitsgeschwindigkeit sind meist nicht so deutlich festgelegt bzw. fremdbestimmt wie bei einfachen Montagetätigkeiten. Dennoch ist in der Regel in überwiegend einseitiger Körperhaltung, häufig leicht vorgebeugt, u.U. bis hin zu Zwangshaltungen im Rücken- oder Schulter-Nacken-Bereich mit lediglich gelegentlicher Möglichkeit zum Haltungswechsel zu arbeiten. Häufiges Heben und Tragen von Lasten kann zwar oft vermieden werden, beachtlicher Zeitdruck ist jedoch auch hier üblich und sogar Schichtarbeit keine Seltenheit. Vorausgesetzt wird erfahrungsgemäß gutes Nahsehvermögen und volle Funktionsfähigkeit beider Arme und Hände mit Eignung und Fingerfertigkeit für Fein- bzw. Feinst- und Präzisionsarbeiten. Hohe Anforderungen werden an die. Genauigkeit, Sorgfalt, Geduld, Ausdauer, Daueraufmerksamkeit und an das Konzentrationsvermögen gestellt, was oft eine zusätzliche nervliche Belastungen bedeutet. Da nur leichte Belastbarkeit auch für qualifizierte Montagetätigkeiten nicht ausreicht, ist eine Verweisung des Klägers, unabhängig vom erforderlichen Einarbeitungszeitraum für einen Ansatz auf der oberen Anlernebene, aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht möglich.

Geräte- und Blechklempner

Klempner ist ein eigenständiger handwerklicher Ausbildungsberuf mit 3 1/2jähriger Ausbildung.

Geräteklempnern obliegt die Herstellung von Behältern, Gefäßen, Geräten, Gehäusen, Hauben, Abdeckungen, Rohrleitungs- und Behälterverkleidungen. Die Bleche sind sowohl von Hand als auch maschinell zu bearbeiten, wobei das Einrichten der Blechbearbeitungsmaschinen mit zu den Aufgaben gehört. Im industriellen Bereich, in dem eine Spezialisierung auf die Bearbeitung kleiner Werkstücke eher denkbar ist als im Handwerk, ist die (Serien-) Fertigung erfahrungsgemäß sehr arbeitsteilig organisiert und stark mechanisiert oder automatisiert. Häufig ist Akkord-, aber auch Schichtarbeit anzutreffen. Tätigkeiten, die mindestens auf der Ebene der Anlernberufe liegen, beinhalten auch höhere als nur leichte Belastungen, auch Bücken und Arbeit in Zwangshaltungen lässt sich neben Heben und Tragen nicht ganz vermeiden, so dass das Leistungsvermögen des Klägers überschritten wird.

Telefonist

Die Tätigkeit eines Telefonisten, die zwar von einem Ungelernten - wenn nicht andere Arbeiten mit erledigt werden müssen oder zur Auskunftserteilung umfangreiches Wissen erforderlich ist - ist in der Regel innerhalb von drei Monaten erlernbar, jedoch aufgrund ihrer Einstufung in verschiedenen Tarifverträgen mindestens der oberen Anlernebene zuzuordnen ist. Die Tätigkeit eines Telefonisten ist körperlich leicht, wird aber ausschließlich im Sitzen ausgeübt. In der Regel erfolgt die Vermittlung der Gespräche per Tastatur und Bildschirm. Bildschirmarbeit wird u.U. in ausgeprägt statischer Haltung verrichtet. Zumindest eine Hand muss so geschickt und belastbar sein, dass die Verbindung schnell und korrekt hergestellt, ggf. Nachrichten notiert und z.T. Gebührenaufzeichnungen geführt bzw. Abrechnungen vorgenommen werden können. Neben Voraussetzungen wie Höflichkeit, Flexibilität, Merkfähigkeit, Sprachgewandtheit mit möglichst angenehmer Stimme etc. wird außerdem ein gewisses Maß an psychischer Belastbarkeit (u.a. für Arbeit unter Zeitdruck) erwartet. Wenn der Kläger die persönlichen Mindestvoraussetzungen mitbringt und ausschließliches Sitzen möglich ist, könnte der Kläger aus berufskundlicher Sicht auf eine Tätigkeit als Telefonist verwiesen werden. Arbeitsplätze sind in nennenswertem Umfang vorhanden.

Andere Verweisungsmöglichkeiten mindestens auf der oberen Anlernebene, die in nennenswertem Umfang existieren und auch Außenstehenden zugänglich sind, die dem Kläger gesundheitlich uneingeschränkt zumutbar sind und von ihm nach einer Einarbeitungszeit von maximal drei Monaten ausgeübt werden können, sind aus berufskundlicher Sicht nicht erkennbar.
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