Mit neuem Präsidenten stellt sich das Sozialgericht Dresden den Herausforderungen - ein Ende der Zunahme von "Hartz IV"-Verfahren ist nicht absehbar (Pressemitteilung vom 27.06.2008)

Bundesland
Freistaat Sachsen
Sozialgericht
SG Dresden (FSS)
Kategorie
Verwaltung
Seit 1. Juni 2008 hat das Sozialgericht Dresden einen neuen Präsidenten: Friedrich Schilling, der bislang das Arbeitsgericht Leipzig leitete. Er übernimmt die Führung des Gerichts in Zeiten hoher Arbeitsbelastung. Insgesamt sind nun 36 Richterinnen und Richter am Sozialgericht Dresden beschäftigt. Auf Grund der dauerhaft hohen Eingänge hat das Staatsministerium der Justiz bereits drei weitere Richterstellen ausgeschrieben. Darüber hinaus wird das Sozialgericht durch Richter von Amts- und Landgericht, Arbeits- und Verwaltungsgericht sowie durch Staatsanwälte personell verstärkt.
„Hartz IV“ tritt bei der täglichen Arbeit immer mehr in den Vordergrund. Weiterhin gehen fast jeden Monat mehr neue Verfahren in diesem Bereich ein, als jeweils im Monat zuvor. Im Mai 2008 waren es 591 neue Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (als „Hartz IV“-Verfahren werden Verfahren der Grundsicherung für Arbeitssuchende [Arbeitslosengeld II], der Sozialhilfe und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gezählt) - knapp 60 % aller neu eingegangen Verfahren.
Im gesamten Jahr 2007 gingen insgesamt 4.468 neue Verfahren zum Thema „Hartz IV“ ein – bei insgesamt 10.708 Neueingängen. Denn auch aus den übrigen Rechtsgebieten waren hohe Klageeingänge zu verzeichnen. Da gleichzeitig 9.695 Verfahren abgeschlossen werden konnten stieg der Bestand an offenen Verfahren binnen Jahresfrist von 9.370 auf 10.383 an. Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 11,8 Monate verkürzt werden konnte (2006: 15 Monate). Eilverfahren werden in der Regel in zwei bis sechs Wochen abgeschlossen.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) hat das Bundessozialgericht inzwischen zahlreiche Grundsatzentscheidungen getroffen. So ist die Anrechenbarkeit von Unfallrente, Existenzgründungszuschuss und Eigenheimzulage auf das Arbeitslosengeld II inzwischen geklärt. Auch zu den Kosten der Unterkunft, den Heizkosten und der Warmwasserpauschale sind grundlegende Entscheidungen ergangen. Dennoch bleiben viele Details der Leistungsberechnung strittig, beispielsweise die Verhängung von Sanktionen, der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung oder die Rückforderung von Leistungen. Formfehler sorgen in dieser komplizierten Materie für viel Streit. Da das Arbeitslosengeld II existenzsichernden Charakter hat, wird nicht selten auch um wenige Euro gestritten. Derzeit erreicht auch eine beträchtliche Zahl Untätigkeitsklagen das Sozialgericht: die Leistungsempfänger wenden ein, dass über ihren Antrag oder ihren Widerspruch nicht in angemessener Zeit entschieden wurde. Der Grund hierfür dürfte in der hohen Arbeitsbelastung bei den Trägern der Grundsicherung (ARGEn und Optionslandkreise) zu suchen sein.
Aber auch in weiteren Rechtsgebieten, für die das Sozialgericht zuständig ist, sind in den letzten Monaten interessante Entscheidungen ergangen: in der Rentenversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und dem Schwerbehindertenrecht. Einige ausgewählte Entscheidungen des Sozialgerichts Dresden aus den vergangenen 12 Monaten können Sie der Anlage zu dieser Pressemitteilung entnehmen.
Schon jetzt möchten wir darauf hinweisen, dass das Sozialgericht Dresden sich am 13.09.2008 erstmals am Tag der offenen Albertstadt beteiligt und sich mit einem umfangreichen Programm für Jung und Alt der Öffentlichkeit präsentiert. Details entnehmen Sie bitte dem Internet: www.albertstadt.sachsen.de.
Anlage 1: Statistische Daten zur Arbeit des Sozialgerichts Dresden PDF1
Anlage 2: Auswahl interessanter Entscheidungen des Sozialgerichts Dresden PDF2


Dokumente
SG_DD_2582_1.pdfSG_DD_2582_2.pdf
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