Öffentliche Bekanntmachung L 5 R 844/14 Orga7 GmbH

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Öffentliche Bekanntmachung gem. § 75 Abs. 2a SGG
In dem Rechtsstreit

Orga7 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Jaunich, Hermanstraße 3, 86150 Augsburg
- Klägerin und Berufungsklägerin -
Proz.-Bev.:
Maxkanzlei Rechtsanwälte Dühring. Marx. Junker, Maximilianstraße 36, 86150 Augsburg - 905/14/DÜ/CG -

gegen
Deutsche Rentenversicherung Bund, vertreten durch das Direktorium, Ruhrstraße 2, 10709 Berlin - 2303-3-20-81639233 -
- Beklagte und Berufungsbeklagte -

erlässt der 5. Senat des Bayer. Landessozialgerichts in München
am 21. Oktober 2014
ohne mündliche Verhandlung durch Richterin am BayLSG Barkow-von Creytz folgenden
Beschluss:

Zum Verfahren werden nur die natürlichen und juristischen Personen einschließlich der Körperschaften des öffentlichen Rechts beigeladen, die ihre Beiladung bis spätestens 02.03.2015 beim Bayerischen Landessozialgericht München, Ludwigstraße 15, 80539 München beantragen.


G r ü n d e :
In dem Berufungsverfahren L 5 R 844/14 zwischen der Firma Orga7 GmbH, Augsburg und der Deutschen Rentenversicherung Bund ist die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Grund einer Betriebsprüfung streitig. Zu befinden ist darüber, ob für die Zeitarbeitnehmer, die vom 01.12.2005 bis 31.12.2009 für die Firma Orga7 GmbH tätig waren, Beiträge nachzuentrichten sind. Hiervon können mehr als 20 juristische und natürliche Personen berührt sein.
Mit diesem Beschluss wird angeordnet, dass nur die Personen beigeladen werden, die einen entsprechenden Antrag bis 02.03.2015 stellen.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Er ist im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen und muss in im gesamten Bundesgebiet verbreiteten Tageszeitungen veröffentlicht werden.
Rechtsgrundlage: § 75 Abs. 2a Sozialgerichtsgesetz.
Ab Datum
Bis Datum
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