Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
Der 8. Senat des Bayerischen Landessozialgericht wird am 20.03.2014 um 10 Uhr folgenden Fall aus dem Bereich der Eingliederungshilfe verhandeln:
Im Jahr 2009 schlossen der Kläger und der zuständige Sozialhilfeträger beim Sozialgericht einen Vergleich, wonach dem Kläger für die Dauer seines Studiums eine Assistenzhilfe gewährt wurde. Für die ersten vier Monate war die Leistung als Darlehen und für die übrige Zeit des Studiums als Zuschuss vereinbart.
Hintergrund ist, dass der schwerbehinderte Kläger sich nur mit einem joystick-gesteuerten Rollstuhl fortbewegen kann. Um sein Studium der Rechtswissenschaften zu bewältigen, ist er auf die Hilfe einer Studienbegleitung angewiesen.
Der Kläger begehrt nun, ihm die Assistenzhilfe auch für die ersten vier Studienmonate als Zuschuss zu bewilligen.
Stephan Rittweger
Referent für Presse- und Medienarbeit
Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht
presse@lsg.bayern.de
Im Jahr 2009 schlossen der Kläger und der zuständige Sozialhilfeträger beim Sozialgericht einen Vergleich, wonach dem Kläger für die Dauer seines Studiums eine Assistenzhilfe gewährt wurde. Für die ersten vier Monate war die Leistung als Darlehen und für die übrige Zeit des Studiums als Zuschuss vereinbart.
Hintergrund ist, dass der schwerbehinderte Kläger sich nur mit einem joystick-gesteuerten Rollstuhl fortbewegen kann. Um sein Studium der Rechtswissenschaften zu bewältigen, ist er auf die Hilfe einer Studienbegleitung angewiesen.
Der Kläger begehrt nun, ihm die Assistenzhilfe auch für die ersten vier Studienmonate als Zuschuss zu bewilligen.
Stephan Rittweger
Referent für Presse- und Medienarbeit
Vorsitzender Richter am Bayer. Landessozialgericht
presse@lsg.bayern.de
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