Sozialministerin Emilia Müller besucht das Bayerische Landessozialgericht

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Entscheidungen
„Großer Respekt vor der geleisteten Arbeit des nichtrichterlichen und richterlichen Personals.“

Die für die Arbeits- und Sozialgerichte zuständige Staatsministerin Emilia Müller besuchte heute das Bayerische Landessozialgericht. Nach einem Gespräch über die aktuellen Anliegen der Sozialgerichtsbarkeit mit der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts Elisabeth Mette informierte sich die Staatsministerin bei einem Rundgang durch das Gerichtsgebäude über die Arbeitsplatzsituation der Beschäftigten und die Ausstattung der Sitzungssäle. In einer abschließenden Gesprächsrunde mit Vertretern des Personals und der Richterschaft betonte die Sozialministerin Emilia Müller ihre Wertschätzung für die anspruchsvolle und umfangreiche Arbeit der Sozialrichter. „Ich danke Ihnen für Ihre wichtige und erfolgreiche Arbeit. Trotz der hohen Belastung der Sozialgerichte konnten die Verfahrenslaufzeiten im letzten Jahr in der ersten und zweiten Instanz weiter reduziert werden.“ Die Ministerin betonte auch die zunehmende Bedeutung des Sozialrechts in der Gesellschaft und warb für gemeinsame Anstrengungen, das Sozialrecht auch an den Universitäten stärker zu verankern. Der gute Kontakt und Austausch zwischen dem Ministerium und der Sozialgerichtsbarkeit könne dabei sicher helfen.

„An den Sozialgerichten spiegeln sich die gesellschaftlichen Probleme wider. Dies wird in Kürze sicher auch vermehrt die Streitigkeiten um die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betreffen“, prophezeite die Staatsministerin.
Vertreter der Richterschaft betonten die Besonderheit der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit, die anders als in den übrigen Bundesländern nicht im Landesjustizministerium, sondern im Fachressort des Arbeits- und Sozialministeriums beheimatet sei. Gleichwohl dürfe sie nicht als nachgeordnete Behörde des StMAS betrachtet werden.

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Christiane Rohrmoser
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