Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG
Kategorie
Verwaltung
Wie kommt man als Mensch mit Behinderung zu seinem Recht? In Bayern geht das barrierefrei: alle sieben Sozialgerichte und das Landessozialgericht haben sich der Initiative der Staatsregierung angeschlossen, möglichst viele Barrieren abzubauen. Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat sich davon heute selbst am Landessozialgericht in München ein Bild gemacht: „Ein rollstuhlgerechter Sitzungssaal, induktive Höranlagen und sprechende Aufzüge – Menschen mit Behinderung können in diesem Gericht selbständig ihre Rechte wahrnehmen. Das ist ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben, denn dieses Gericht ist für Kranken- und Pflegeversicherungen ebenso zuständig wie für Blindengeld und Schwerbehindertenrecht.“ Die Ministerin dankte der Präsidentin des Landessozialgerichts, Elisabeth Mette, und überreichte ihr das Signet ‚Bayern barrierefrei – Wir sind dabei!‘ als Würdigung des großen Engagements für den Abbau von Barrieren.
Für die Sozialgerichte und das Landessozialgericht in München und Schweinfurt ist ein barrierefreier Zugang zum Gericht und zu den Sitzungssälen selbstverständlich. Elisabeth Mette betont einen weiteren Vorteil von Barrierefreiheit: „Barrierefreier Zugang zum Gericht und Barrierefreiheit im Sitzungssaal fördern eine nachhaltige und einvernehmliche Streitbeilegung.“ Gerade die Sozialrichterinnen und -richter bemühen sich, durch eine fürsorgliche Prozessführung auf eine einvernehmliche Streitbeilegung hinzuwirken.
Dies gelingt am besten, wenn die Beteiligten persönlich anwesend sind und eine ungestörte Kommunikation möglich ist.
Das barrierefreie Angebot am Landessozialgericht wird ergänzt durch einen Behinderten-Parkplatz, einen barrierefreien Haupteingang mit automatischen Türöffnern und ein Behinderten-WC.
Der Abbau von Barrieren ist dabei nicht nur ein Vorteil für Menschen mit Behinderung. Auch ältere Mitbürger mit Gehhilfe oder Familien mit Kinderwagen kommen ohne Barrieren sehr viel leichter voran. Wenn Sie sich über Barrierefreiheit informieren wollen finden Sie alle Informationen hier:
www.barrierefrei.bayern.de
Verantwortliche Herausgeberin:
Christiane Rohrmoser
Presse- und Medienarbeit
Richterin am Bayer. Landessozialgericht
E-Mail: presse@lsg.bayern.de
Tel. 089 2367-300
Für die Sozialgerichte und das Landessozialgericht in München und Schweinfurt ist ein barrierefreier Zugang zum Gericht und zu den Sitzungssälen selbstverständlich. Elisabeth Mette betont einen weiteren Vorteil von Barrierefreiheit: „Barrierefreier Zugang zum Gericht und Barrierefreiheit im Sitzungssaal fördern eine nachhaltige und einvernehmliche Streitbeilegung.“ Gerade die Sozialrichterinnen und -richter bemühen sich, durch eine fürsorgliche Prozessführung auf eine einvernehmliche Streitbeilegung hinzuwirken.
Dies gelingt am besten, wenn die Beteiligten persönlich anwesend sind und eine ungestörte Kommunikation möglich ist.
Das barrierefreie Angebot am Landessozialgericht wird ergänzt durch einen Behinderten-Parkplatz, einen barrierefreien Haupteingang mit automatischen Türöffnern und ein Behinderten-WC.
Der Abbau von Barrieren ist dabei nicht nur ein Vorteil für Menschen mit Behinderung. Auch ältere Mitbürger mit Gehhilfe oder Familien mit Kinderwagen kommen ohne Barrieren sehr viel leichter voran. Wenn Sie sich über Barrierefreiheit informieren wollen finden Sie alle Informationen hier:
www.barrierefrei.bayern.de
Verantwortliche Herausgeberin:
Christiane Rohrmoser
Presse- und Medienarbeit
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