Bundesland
Hessen
Sozialgericht
SG Gießen (HES)
Kategorie
Verwaltung
Hohe Zahl von Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen
Führungsteam des Sozialgerichts endlich wieder vollständig
Der Direktor des Sozialgerichts Gießen, Bernd Grüner, stellte auch 2017 wieder die Arbeitsergebnisse des Sozialgerichts im vergangenen Jahr vor. Direktor Grüner betonte, dass sich die Situation bezüglich der Eingangsbelastung konsolidiert habe. So seien in 2016 mit 3284 (2015: 3380) sogar geringfügig weniger Verfahren anhängig gemacht worden. Der im letzten Jahr erwartete Anstieg von Verfahren durch die Flüchtlingsproblematik sei immer noch nicht eingetreten. Dies verwundere aber in der Nachschau nicht, denn die Flüchtlinge aus dem Jahr 2015 seien in großer Zahl immer noch mit ihrer Asylanerkennung beschäftigt, Streitigkeiten über Sozialleistungen würden dabei zunächst in den Hintergrund treten.
Konsolidiert hätte sich die Anzahl der Verfahren nach dem SGB II („Hartz IV“). Hier seien im abgelaufenen Jahr 779 Klagen (2015: 770) und 210 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (2015: 200) neu eingegangen. Dasselbe gelte für die Anzahl der Streitigkeiten auf den übrigen Gebieten des Sozialversicherungsrechts. Sorge bereite lediglich die hohe Anzahl der Rechtsstreite zwischen Krankenhausträgern und den gesetzlichen Krankenkassen. In insgesamt 164 neuen Verfahren werde über Abrechnungsfragen gestritten. Dies beeinträchtige zum einen die wirtschaftliche Sicherheit der stationären Versorger, zeige aber auch auf, dass hier im System des Abrechnungswesens gravierender Nachsteuerungsbedarf für den Gesetzgeber bestehe.
Als Fazit hob Direktor Grüner hervor, dass die Belastung am Sozialgericht nach wie vor hoch sei. Dennoch sei es gelungen, die Verfahrenslaufzeiten weiter zu verkürzen! Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren habe im Jahr 2016 nur noch gut 12,9 Monate betragen, 2015 seien dies noch 13,7 Monate gewesen. Bei Eilverfahren habe man die Verfahrensdauer weiterhin bei durchschnittlich einem Monat halten können. Diese für die Versicherten erfreuliche Entwicklung habe nur durch die hohe Arbeitsleistung und Motivation der Richterinnen und Richter sowie aller weiteren Bediensteten des Sozialgerichts Gießen erreicht werden können. Hierfür sprach Direktor Grüner abschließend allen Bediensteten seinen großen Dank aus.
Führungsteam des Sozialgerichts seit Ende 2016 wieder vollständig
Weiter zeigte sich der Direktor des Sozialgerichts Gießen Bernd Grüner erfreut darüber, dass die vakanten Leitungsfunktionen des Sozialgerichts nach dem Ausscheiden seines Vertreters Karlheinz Wagner und des Geschäftsleiters Jürgen Muth wieder besetzt seien. Am 4.10.2016 nahm die neue Geschäftsleiterin, Amtsrätin Katja Lentzsch, ihren Dienst am Sozialgericht Gießen auf. Mit Wirkung vom 26.10.2016 übertrug die Hessische Ministerin der Justiz Dr. Robert Horn das Amt eines Richters am Sozialgericht als der ständige Vertreter des Direktors und versetzte ihn an dieses Gericht, bei dem er bereits seit 1.8.2011 im Wege der Abordnung tätig war.
Katja Lentzsch übte nach Abschluss der Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung seit Oktober 2001 zunächst die Tätigkeit einer Kostensachbearbeiterin am Sozialgericht Frankfurt a.M. aus. Ab September 2003 übernahm sie zudem Aufgaben in der Vertretung des Geschäftsleiters des Sozialgerichts Frankfurt a.M. Im Rahmen ihrer Mitarbeit beim Projekt „Modernisierung der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit“ sowie durch den Aufbaustudiengang „Justizmanagement“ konnte Frau Lentzsch ihre Kompetenzen erweitern. Am 1.10.2016 wurde Frau Lentzsch zur Geschäftsleiterin des Sozialgerichts Gießen ernannt.
Dr. Robert Horn begann nach Abitur und Wehrdienst mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und legte 1984 seine erste juristische Staatsprüfung ab. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst folgte 1988 das zweite Staatsexamen. 1991 begann er seine Tätigkeit im hessischen Justizdienst und war an den Sozialgerichten Frankfurt a.M. und Marburg tätig. Von 1996 bis 1997 war Dr. Horn an das Hessische Sozialministerium in Wiesbaden als Referatsleiter für die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Im April 1996 erfolgte die Abordnung an das Hessische Landessozialgericht. 2002 wurde Dr. Horn zum Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Frankfurt a.M. und im Oktober 2016 zum ständigen Vertreter des Direktors des Sozialgerichts Gießen ernannt.
Führungsteam des Sozialgerichts endlich wieder vollständig
Der Direktor des Sozialgerichts Gießen, Bernd Grüner, stellte auch 2017 wieder die Arbeitsergebnisse des Sozialgerichts im vergangenen Jahr vor. Direktor Grüner betonte, dass sich die Situation bezüglich der Eingangsbelastung konsolidiert habe. So seien in 2016 mit 3284 (2015: 3380) sogar geringfügig weniger Verfahren anhängig gemacht worden. Der im letzten Jahr erwartete Anstieg von Verfahren durch die Flüchtlingsproblematik sei immer noch nicht eingetreten. Dies verwundere aber in der Nachschau nicht, denn die Flüchtlinge aus dem Jahr 2015 seien in großer Zahl immer noch mit ihrer Asylanerkennung beschäftigt, Streitigkeiten über Sozialleistungen würden dabei zunächst in den Hintergrund treten.
Konsolidiert hätte sich die Anzahl der Verfahren nach dem SGB II („Hartz IV“). Hier seien im abgelaufenen Jahr 779 Klagen (2015: 770) und 210 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (2015: 200) neu eingegangen. Dasselbe gelte für die Anzahl der Streitigkeiten auf den übrigen Gebieten des Sozialversicherungsrechts. Sorge bereite lediglich die hohe Anzahl der Rechtsstreite zwischen Krankenhausträgern und den gesetzlichen Krankenkassen. In insgesamt 164 neuen Verfahren werde über Abrechnungsfragen gestritten. Dies beeinträchtige zum einen die wirtschaftliche Sicherheit der stationären Versorger, zeige aber auch auf, dass hier im System des Abrechnungswesens gravierender Nachsteuerungsbedarf für den Gesetzgeber bestehe.
Als Fazit hob Direktor Grüner hervor, dass die Belastung am Sozialgericht nach wie vor hoch sei. Dennoch sei es gelungen, die Verfahrenslaufzeiten weiter zu verkürzen! Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren habe im Jahr 2016 nur noch gut 12,9 Monate betragen, 2015 seien dies noch 13,7 Monate gewesen. Bei Eilverfahren habe man die Verfahrensdauer weiterhin bei durchschnittlich einem Monat halten können. Diese für die Versicherten erfreuliche Entwicklung habe nur durch die hohe Arbeitsleistung und Motivation der Richterinnen und Richter sowie aller weiteren Bediensteten des Sozialgerichts Gießen erreicht werden können. Hierfür sprach Direktor Grüner abschließend allen Bediensteten seinen großen Dank aus.
Führungsteam des Sozialgerichts seit Ende 2016 wieder vollständig
Weiter zeigte sich der Direktor des Sozialgerichts Gießen Bernd Grüner erfreut darüber, dass die vakanten Leitungsfunktionen des Sozialgerichts nach dem Ausscheiden seines Vertreters Karlheinz Wagner und des Geschäftsleiters Jürgen Muth wieder besetzt seien. Am 4.10.2016 nahm die neue Geschäftsleiterin, Amtsrätin Katja Lentzsch, ihren Dienst am Sozialgericht Gießen auf. Mit Wirkung vom 26.10.2016 übertrug die Hessische Ministerin der Justiz Dr. Robert Horn das Amt eines Richters am Sozialgericht als der ständige Vertreter des Direktors und versetzte ihn an dieses Gericht, bei dem er bereits seit 1.8.2011 im Wege der Abordnung tätig war.
Katja Lentzsch übte nach Abschluss der Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung seit Oktober 2001 zunächst die Tätigkeit einer Kostensachbearbeiterin am Sozialgericht Frankfurt a.M. aus. Ab September 2003 übernahm sie zudem Aufgaben in der Vertretung des Geschäftsleiters des Sozialgerichts Frankfurt a.M. Im Rahmen ihrer Mitarbeit beim Projekt „Modernisierung der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit“ sowie durch den Aufbaustudiengang „Justizmanagement“ konnte Frau Lentzsch ihre Kompetenzen erweitern. Am 1.10.2016 wurde Frau Lentzsch zur Geschäftsleiterin des Sozialgerichts Gießen ernannt.
Dr. Robert Horn begann nach Abitur und Wehrdienst mit dem Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und legte 1984 seine erste juristische Staatsprüfung ab. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst folgte 1988 das zweite Staatsexamen. 1991 begann er seine Tätigkeit im hessischen Justizdienst und war an den Sozialgerichten Frankfurt a.M. und Marburg tätig. Von 1996 bis 1997 war Dr. Horn an das Hessische Sozialministerium in Wiesbaden als Referatsleiter für die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Im April 1996 erfolgte die Abordnung an das Hessische Landessozialgericht. 2002 wurde Dr. Horn zum Richter am Sozialgericht als weiterer aufsichtführender Richter am Sozialgericht Frankfurt a.M. und im Oktober 2016 zum ständigen Vertreter des Direktors des Sozialgerichts Gießen ernannt.
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