Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Verwaltung
In sozialgerichtlichen Verfahren wird nunmehr ausschließlich das besondere elektronische Anwaltspostfach für die Zustellung genutzt
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. September 2018 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen. Damit sind nunmehr alle rund 170.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hierüber für elektronische gerichtliche Zustellungen erreichbar. Da sie berufsrechtlich zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches verpflichtet sind, müssen sie diese Form der Zustellungen gegen sich gelten lassen.
Seit 3. September 2018 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betrieb
Eigentlich sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach schon seit Anfang 2016 zur Verfügung stehen. Zudem sind bereits seit Januar 2018 die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen. Aufgrund von Sicherheitsproblemen konnte das besondere elektronische Anwaltspostfach jedoch zunächst nicht genutzt werden. Nachdem die Sicherheitslücken behoben worden sind, wird das besondere elektronische Anwaltspostfach seit dem 3. September 2018 reibungslos betrieben.
Die Vorteile dieses Postfaches sind für alle Beteiligten erheblich. Da die justizinternen Geschäftsprozesse weitgehend auf elektronischer Datenverarbeitung beruhen, werden die Verfahrensabläufe durch elektronische Zustellungen effizienter und schneller. Postlaufzeiten entfallen, Porto und Papier wird gespart.
Nach einer Übergangsphase werden Schriftsätze an Rechtsanwälte nunmehr ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach zugestellt
Bislang hat die Hessische Sozialgerichtsbarkeit elektronische Zustellungen in das besondere elektronische Anwaltspostfach nur dann vorgenommen, wenn die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt sich hiermit einverstanden erklärt oder das besondere elektronische Anwaltspostfach bereits selbst aktiv genutzt hat. Nach dieser Übergangsphase werden nunmehr die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach versenden.
Soweit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte davon ausgegangen sind, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach noch längere Zeit nicht nutzbar sein wird und deshalb ihr elektronisches Postfach noch nicht „in Betrieb genommen haben“, ist nunmehr Eile angesagt. Denn künftig gibt es für sie weder Briefpost noch Telefaxe von der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Rechtanwälte sollten daher ihren elektronischen Briefkasten im Blick haben.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 3. September 2018 das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen. Damit sind nunmehr alle rund 170.000 deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hierüber für elektronische gerichtliche Zustellungen erreichbar. Da sie berufsrechtlich zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches verpflichtet sind, müssen sie diese Form der Zustellungen gegen sich gelten lassen.
Seit 3. September 2018 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach in Betrieb
Eigentlich sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach schon seit Anfang 2016 zur Verfügung stehen. Zudem sind bereits seit Januar 2018 die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesetzlich verpflichtet, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen. Aufgrund von Sicherheitsproblemen konnte das besondere elektronische Anwaltspostfach jedoch zunächst nicht genutzt werden. Nachdem die Sicherheitslücken behoben worden sind, wird das besondere elektronische Anwaltspostfach seit dem 3. September 2018 reibungslos betrieben.
Die Vorteile dieses Postfaches sind für alle Beteiligten erheblich. Da die justizinternen Geschäftsprozesse weitgehend auf elektronischer Datenverarbeitung beruhen, werden die Verfahrensabläufe durch elektronische Zustellungen effizienter und schneller. Postlaufzeiten entfallen, Porto und Papier wird gespart.
Nach einer Übergangsphase werden Schriftsätze an Rechtsanwälte nunmehr ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach zugestellt
Bislang hat die Hessische Sozialgerichtsbarkeit elektronische Zustellungen in das besondere elektronische Anwaltspostfach nur dann vorgenommen, wenn die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt sich hiermit einverstanden erklärt oder das besondere elektronische Anwaltspostfach bereits selbst aktiv genutzt hat. Nach dieser Übergangsphase werden nunmehr die hessischen Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach versenden.
Soweit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte davon ausgegangen sind, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach noch längere Zeit nicht nutzbar sein wird und deshalb ihr elektronisches Postfach noch nicht „in Betrieb genommen haben“, ist nunmehr Eile angesagt. Denn künftig gibt es für sie weder Briefpost noch Telefaxe von der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Rechtanwälte sollten daher ihren elektronischen Briefkasten im Blick haben.
Ab Datum
Bis Datum
Saved