Bundesland
Hessen
Sozialgericht
SG Marburg (HES)
Kategorie
Statistik - Extranet
Das Kalenderjahr 2018 war das erste Jahr am neuen Standort im Behördenzentrum in der Robert-Koch-Straße.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Marburg haben jahrzehntelang in dem Gebäude in der Gutenbergstraße 29 Akten bearbeitet und Recht gesprochen. Im Dezember 2017 ist das Gericht komplett umgezogen in die Liegenschaft in der Robert-Koch-Straße 17 („Behördenzentrum Am Mühlgraben“), und seit Anfang Januar 2018 war das Gericht wieder voll arbeits- und funktionsfähig.
Wie an jedem Jahresanfang hat der Direktor des Sozialgerichts Dr. Hans Heuser die statistische Auswertung der Eingänge und Erledigungen des Gerichts vorgenommen und in einer Presseerklärung erläutert. Nach Jahren des leichten Anstiegs der Eingangszahlen ist in 2018 eine moderate Abnahme zu verzeichnen gewesen. Im Kalenderjahr 2017 wurden bei dem Sozialgericht Marburg 2321 Klagen bzw. Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen (Eilverfahren) anhängig, im Jahr 2018 waren es 2176, ein Rückgang um 6,5 Prozent. Der Rückgang ist nach den Worten des Direktors überwiegend auf deutlich weniger Klagen im Vertragsarztrecht (Klagen von Kassenärzten gegen die Kassenärztliche Vereinigung) zurückzuführen, von 637 im Jahr 2017 auf 369 in 2018. Demgegenüber sind die Klageverfahren aus dem Krankenversicherungsrechts nach dem Sozialgesetzbuch V von 439 im Jahr 2017 auf 624 im Jahr 2018 drastisch angestiegen. Dieser ungewöhnliche Anstieg ist durch verstärkte Klageerhebung von Krankenhäusern im November 2018 gegen Krankenkassen eingetreten, weil damit die Verjährung von Ansprüchen verhindert werden sollte.
In den anderen Rechtsgebieten gab es mitunter wenig oder zumindest nicht einschneidende Veränderungen bei den Klageeingängen, so ist die Zahl der neuen Verfahren im Bereich der Rentenversicherung aus dem SGB VI von 216 in 2017 auf 212 in 2018 zurückgegangen, die Pflegeversicherung wurde mit 49 Neuklagen gegenüber 75 aus dem Vorjahr deutlich weniger, dies dürften die Folgen der neuen Gesetzesregelung seit 1. Januar 2017 (Ersetzung der Pflegestufen durch Pflegegrade) seien und selbst im Bereich der Arbeitslosenversicherung II (Hartz IV) hat sich der seit Jahren zu beobachtende leichte Rückgang von 327 Verfahren auf 299 fortgesetzt. Fast völlig gleich geblieben sind die Klagen aus dem SGB III (Arbeitslosengeld I), hier waren es in 2017 101 und in 2018 102; die Anzahl der Verfahren aus dem sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) veränderte sich von 261 auf 252; ein deutlicherer Rückgang war in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII zu beobachten (von 137 Verfahren in 2017 auf 98 in 2018). Im Bereich der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Zahlen fast gleich geblieben: 112 neue Verfahren in 2017 und 109 in 2018.
Nach den Worten von Dr. Heuser sind in den Jahresstatistiken der Gerichte nicht nur die Eingangszahlen zu beachten, denn sie können von dem Gericht nicht beeinflusst werden. Ein wichtiger Gradmesser für die Leistungsfähigkeit eines Gerichts und des dort beschäftigten Personals seien die Erledigungszahlen. Die gesamte Erledigungszahl des Jahres 2018 habe bei 2056 gelegen, gegenüber 2212 in 2017; ein Rückgang von ca. 7 Prozent. Die Erledigungen hängen wesentlich ab von der Zahl der besetzten Richterstellen und des nichtrichterlichen Personals. In 2018 seien im Durchschnitt 7,1 Richterstellen besetzt gewesen, wovon 2 Richter mit jeweils 0,5 Arbeitskraftanteilen gearbeitet haben und eine Richterin mit 0,8. Jede/jeder Richterin/Richter hatte bei den Eingängen über das ganze Jahr betrachtet einen monatlichen Durchschnitt von 26,0 neuen Verfahren. Bei den Erledigungen habe jede/jeder Richterin/Richter im Jahr 2018 einen monatlichen Durchschnitt von 24,9 erreicht. Die nach wie vor hohen Eingangszahlen an Klagen und Anträgen und die damit verbundenen enormen Aktenumläufe konnten nach den Worten von Direktor Dr. Heuser im vergangenen Kalenderjahr nur durch die hohe Arbeitsleistung und Motivation sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem richterlichen und nichtrichterlichen Dienst (Beamte und Angestellte) bewältigt werden. Hierfür sei allen Bediensteten ein großer Dank abzustatten! Das Sozialgericht Marburg verfügte im Jahr 2018 neben den erwähnten 7,1 Richterstellen über 3 Beamte, die in der Geschäftsleitung, im Kostenbereich und als Teamleiter tätig waren. Zudem arbeiteten 6 Angestellte in Vollzeit und 6 in Teilzeit. Zudem absolvierten im ersten Halbjahr 3 Fachoberschüler(innen) und im zweiten Halbjahr 4 Fachoberschüler(innen) ein 12-monatiges Praktikum. Hierbei handelte es sich um Fachoberschüler, die im ersten Jahr an zwei Tagen in die Berufsschule gehen und an den restlichen 3 Wochentagen im Gericht arbeiten.
Ein Blick in die Zukunft und die Entwicklung des gerade begonnenen Jahres 2019 sei wie immer schwierig, so Dr. Heuser abschließend, denn es sei nicht abzusehen, wie sich beispielsweise das vor zwei Jahren in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz weiterhin auswirken werde. Zu beachten sei auch, dass jetzt die starken Geburtenjahrgänge ab 1955 vermehrt in Altersrente gehen, etwas jüngere Jahrgänge mitunter Versichertenrente wegen Erwerbsminderung beantragen und dann im Falle einer Ablehnung durch den Rentenversicherungsträger bei Gericht Klage erheben. Sonderentwicklungen, wie die „Klageflut“ im November 2018 im Bereich des Krankenversicherungsrechts könne man ohnehin nicht voraussehen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Marburg haben jahrzehntelang in dem Gebäude in der Gutenbergstraße 29 Akten bearbeitet und Recht gesprochen. Im Dezember 2017 ist das Gericht komplett umgezogen in die Liegenschaft in der Robert-Koch-Straße 17 („Behördenzentrum Am Mühlgraben“), und seit Anfang Januar 2018 war das Gericht wieder voll arbeits- und funktionsfähig.
Wie an jedem Jahresanfang hat der Direktor des Sozialgerichts Dr. Hans Heuser die statistische Auswertung der Eingänge und Erledigungen des Gerichts vorgenommen und in einer Presseerklärung erläutert. Nach Jahren des leichten Anstiegs der Eingangszahlen ist in 2018 eine moderate Abnahme zu verzeichnen gewesen. Im Kalenderjahr 2017 wurden bei dem Sozialgericht Marburg 2321 Klagen bzw. Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen (Eilverfahren) anhängig, im Jahr 2018 waren es 2176, ein Rückgang um 6,5 Prozent. Der Rückgang ist nach den Worten des Direktors überwiegend auf deutlich weniger Klagen im Vertragsarztrecht (Klagen von Kassenärzten gegen die Kassenärztliche Vereinigung) zurückzuführen, von 637 im Jahr 2017 auf 369 in 2018. Demgegenüber sind die Klageverfahren aus dem Krankenversicherungsrechts nach dem Sozialgesetzbuch V von 439 im Jahr 2017 auf 624 im Jahr 2018 drastisch angestiegen. Dieser ungewöhnliche Anstieg ist durch verstärkte Klageerhebung von Krankenhäusern im November 2018 gegen Krankenkassen eingetreten, weil damit die Verjährung von Ansprüchen verhindert werden sollte.
In den anderen Rechtsgebieten gab es mitunter wenig oder zumindest nicht einschneidende Veränderungen bei den Klageeingängen, so ist die Zahl der neuen Verfahren im Bereich der Rentenversicherung aus dem SGB VI von 216 in 2017 auf 212 in 2018 zurückgegangen, die Pflegeversicherung wurde mit 49 Neuklagen gegenüber 75 aus dem Vorjahr deutlich weniger, dies dürften die Folgen der neuen Gesetzesregelung seit 1. Januar 2017 (Ersetzung der Pflegestufen durch Pflegegrade) seien und selbst im Bereich der Arbeitslosenversicherung II (Hartz IV) hat sich der seit Jahren zu beobachtende leichte Rückgang von 327 Verfahren auf 299 fortgesetzt. Fast völlig gleich geblieben sind die Klagen aus dem SGB III (Arbeitslosengeld I), hier waren es in 2017 101 und in 2018 102; die Anzahl der Verfahren aus dem sozialen Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht (SGB IX) veränderte sich von 261 auf 252; ein deutlicherer Rückgang war in der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII zu beobachten (von 137 Verfahren in 2017 auf 98 in 2018). Im Bereich der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Zahlen fast gleich geblieben: 112 neue Verfahren in 2017 und 109 in 2018.
Nach den Worten von Dr. Heuser sind in den Jahresstatistiken der Gerichte nicht nur die Eingangszahlen zu beachten, denn sie können von dem Gericht nicht beeinflusst werden. Ein wichtiger Gradmesser für die Leistungsfähigkeit eines Gerichts und des dort beschäftigten Personals seien die Erledigungszahlen. Die gesamte Erledigungszahl des Jahres 2018 habe bei 2056 gelegen, gegenüber 2212 in 2017; ein Rückgang von ca. 7 Prozent. Die Erledigungen hängen wesentlich ab von der Zahl der besetzten Richterstellen und des nichtrichterlichen Personals. In 2018 seien im Durchschnitt 7,1 Richterstellen besetzt gewesen, wovon 2 Richter mit jeweils 0,5 Arbeitskraftanteilen gearbeitet haben und eine Richterin mit 0,8. Jede/jeder Richterin/Richter hatte bei den Eingängen über das ganze Jahr betrachtet einen monatlichen Durchschnitt von 26,0 neuen Verfahren. Bei den Erledigungen habe jede/jeder Richterin/Richter im Jahr 2018 einen monatlichen Durchschnitt von 24,9 erreicht. Die nach wie vor hohen Eingangszahlen an Klagen und Anträgen und die damit verbundenen enormen Aktenumläufe konnten nach den Worten von Direktor Dr. Heuser im vergangenen Kalenderjahr nur durch die hohe Arbeitsleistung und Motivation sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem richterlichen und nichtrichterlichen Dienst (Beamte und Angestellte) bewältigt werden. Hierfür sei allen Bediensteten ein großer Dank abzustatten! Das Sozialgericht Marburg verfügte im Jahr 2018 neben den erwähnten 7,1 Richterstellen über 3 Beamte, die in der Geschäftsleitung, im Kostenbereich und als Teamleiter tätig waren. Zudem arbeiteten 6 Angestellte in Vollzeit und 6 in Teilzeit. Zudem absolvierten im ersten Halbjahr 3 Fachoberschüler(innen) und im zweiten Halbjahr 4 Fachoberschüler(innen) ein 12-monatiges Praktikum. Hierbei handelte es sich um Fachoberschüler, die im ersten Jahr an zwei Tagen in die Berufsschule gehen und an den restlichen 3 Wochentagen im Gericht arbeiten.
Ein Blick in die Zukunft und die Entwicklung des gerade begonnenen Jahres 2019 sei wie immer schwierig, so Dr. Heuser abschließend, denn es sei nicht abzusehen, wie sich beispielsweise das vor zwei Jahren in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz weiterhin auswirken werde. Zu beachten sei auch, dass jetzt die starken Geburtenjahrgänge ab 1955 vermehrt in Altersrente gehen, etwas jüngere Jahrgänge mitunter Versichertenrente wegen Erwerbsminderung beantragen und dann im Falle einer Ablehnung durch den Rentenversicherungsträger bei Gericht Klage erheben. Sonderentwicklungen, wie die „Klageflut“ im November 2018 im Bereich des Krankenversicherungsrechts könne man ohnehin nicht voraussehen.
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