Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Verwaltung
27.879 neue Klage- und Eilverfahren - ein Anstieg um 24 %
„Im vergangenen Jahr sind an den hessischen Sozialgerichten 27.879 neue Klage- und Eilverfahren eingegangen. Dies bedeutet einen drastischen Anstieg um 24 % gegenüber 2017 und die höchste Eingangszahl seit Bestehen der hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Beim Landessozialgericht sind 2.277 neue Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie erstinstanzliche Verfahren für das Jahr 2018 zu verzeichnen und damit auch 14 % mehr als im Jahr 2017“, bilanzierte der seit November 2018 amtierende Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz auf der heutigen Jahrespressekonferenz in Darmstadt.
Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts
„Dieser außergewöhnlich hohe Anstieg beruht vorrangig auf einer Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts, die im Herbst 2018 die 7 Sozialgerichte in Hessen getroffen hat. Insgesamt sind in diesem Rechtsgebiet 11.077 Verfahren eingegangen, im Vorjahr waren es weniger als halb so viel.
Dieser enorme Anstieg ist vor allem auf Klagen der Krankenversicherungen auf Rückzahlung abgerechneter Krankenhauskosten zurückzuführen. Hintergrund ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, mit dem Ende letzten Jahres die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt wurde. Zusätzlich wurde sehr kurzfristig noch eine Ausschlussfrist zulasten der Krankenkassen normiert. Dadurch wurden alle vor dem 1. Januar 2017 entstandenen Erstattungsansprüche der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern ausgeschlossen, die nicht bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend gemacht worden waren. Wegen dieser Regelung haben die Krankenkassen bis zu diesem Stichtag weit über 7.000 Klagen allein an den hessischen Sozialgerichten erhoben. Dabei sind eine Vielzahl dieser Klagen auch noch als Klagehäufungen erhoben worden. Mit der sachdienlichen Abtrennung der einzelnen Klageansprüche wird sich die Anzahl der Verfahren daher noch steigern.
Anstelle der beabsichtigten Entlastung der Sozialgerichte hat der Gesetzgeber damit das Gegenteil erreicht: Der Druck auf die Sozialgerichte ist in kürzester Zeit immens gestiegen“, resümierte Präsident Dr. Seitz. „Hinzu kommt, dass aufgrund der verkürzten Verjährungsfrist von vier auf zwei Jahre und einer Vielzahl von Verfahren, die aus anderen Bundesländern wegen örtlicher Unzuständigkeit an die hessischen Sozialgerichte verwiesen werden, auch für dieses Jahr weiterhin eine hohe Anzahl neuer Verfahren im Bereich des Krankenversicherungsrechts zu erwarten ist. Erfreulicherweise hat das Hessische Ministerium der Justiz zeitnah reagiert und bereits eine erste personelle Unterstützung zugesagt“, so Dr. Seitz.
Jedes vierte Verfahren aus dem Bereich Grundsicherung
„Im Übrigen bleiben die Verfahrenseingänge trotz der langanhaltenden guten Konjunkturphase auf einem hohen Niveau. Den Bereich Grundsicherung betreffen 26 % der im vergangenen Jahr an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren: In 6.136 Verfahren streiten die Beteiligten um die Grundsicherung für Arbeitsuchende - „Hartz IV“ (2017: 6.530). Weitere 1.187 Verfahren kommen aus dem Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Sozialhilfe - einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz (2017: 1.229). Im Vergleich dazu sind im Rentenversicherungsrecht 2.538 Verfahren (2017: 3.083), im Unfallversicherungsrecht 1.144 Verfahren (2017: 1.258), im Arbeitsförderungsrecht 1.523 Verfahren (2017: 1.639) und im Schwerbehindertenrecht 2.987 Verfahren (2017: 2.567) eingegangen“, berichtete der Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts Jürgen De Felice. Nach den Erfahrungen aus dem Herbst 2018 bleibe auch hier die weitere Entwicklung auf Bundesebene und die Diskussion zur Veränderung der Ausgestaltung der Grundsicherung ebenso aufmerksam zu beobachten wie die diskutierte Reform zum Rentenrecht.
Sehr hoher Bestand anhängiger Verfahren trotz gesteigerter Erledigungen
„Die Sozialgerichte haben im letzten Jahr 22.518 Verfahren erledigt und damit 721 Verfahren mehr als im Vorjahr. Die Klageverfahren konnten dabei von den Sozialgerichten durchschnittlich innerhalb von 17,1 Monaten und die Eilverfahren innerhalb von 1,3 Monaten abgeschlossen werden. Zeitaufwändige Ermittlungen - wie z.B. die Einholung von medizinischen Gutachten - beeinflussen dabei die Dauer eines Verfahrens maßgeblich“, so Dr. Seitz.
„Zum Jahreswechsel waren an den Sozialgerichten 35.071 Verfahren anhängig. Durch die Klagewelle im November ist der Bestand gegenüber dem Jahr 2017 (29.706 Verfahren) schlagartig um 18 % gestiegen, obwohl die Sozialgerichte die Zahl der Erledigungen deutlich steigern konnten. Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger sind häufig zur Sicherung ihrer Existenz auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Eine zügige und zugleich hochwertige Bearbeitung der Verfahren ist deshalb von höchster Bedeutung. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit wird auch künftig mit großem Engagement ihren Beitrag dazu leisten“, betonte Dr. Seitz.
Karrieretag zur Nachwuchsgewinnung
„In den letzten Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Proberichterinnen und Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit zu gewinnen, nicht zuletzt, weil das Sozialrecht in der juristischen Ausbildung nur eine geringe Rolle spielt. Dass ab Mai 2019 die Grundzüge des Sozialrechts im Rahmen der Referendarausbildung vermittelt werden sollen, ist daher sehr zu begrüßen. Darüber hinaus werden in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit auch in diesem Jahr ‚Karrieretage‘ veranstaltet, um Studierende sowie Referendarinnen und Referendare gezielt anzusprechen“, berichtete die Pressesprecherin des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Jutta Mauer.
Der elektronische Rechtsverkehr wächst - 900.000 elektronische Dokumente mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht
„Das Bundesgesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sog. „eJustice-Gesetz“) vom 10. Oktober 2013 regelt die schrittweise Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs bis spätestens zum Jahr 2022. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat die gesetzlichen Vorgaben dieses Gesetzes seit einigen Jahren bereits vollständig umgesetzt. Im Jahr 2018 wurden knapp 900.000 elektronische Dokumente durch die hessische Sozialgerichtsbarkeit gesendet bzw. empfangen. Der Anstieg um nochmals 12 % ist auf das seit September 2018 nutzbare besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zurückzuführen. Durch den elektronischen Rechtsverkehr werden nicht nur die Gerichtsverfahren beschleunigt, vielmehr fallen auch geringere Portokosten an. Im vergangenen Jahr konnten so geschätzt 700.000 € eingespart werden“, so Vizepräsident De Felice.
„Im vergangenen Jahr sind an den hessischen Sozialgerichten 27.879 neue Klage- und Eilverfahren eingegangen. Dies bedeutet einen drastischen Anstieg um 24 % gegenüber 2017 und die höchste Eingangszahl seit Bestehen der hessischen Sozialgerichtsbarkeit. Beim Landessozialgericht sind 2.277 neue Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie erstinstanzliche Verfahren für das Jahr 2018 zu verzeichnen und damit auch 14 % mehr als im Jahr 2017“, bilanzierte der seit November 2018 amtierende Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz auf der heutigen Jahrespressekonferenz in Darmstadt.
Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts
„Dieser außergewöhnlich hohe Anstieg beruht vorrangig auf einer Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts, die im Herbst 2018 die 7 Sozialgerichte in Hessen getroffen hat. Insgesamt sind in diesem Rechtsgebiet 11.077 Verfahren eingegangen, im Vorjahr waren es weniger als halb so viel.
Dieser enorme Anstieg ist vor allem auf Klagen der Krankenversicherungen auf Rückzahlung abgerechneter Krankenhauskosten zurückzuführen. Hintergrund ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, mit dem Ende letzten Jahres die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt wurde. Zusätzlich wurde sehr kurzfristig noch eine Ausschlussfrist zulasten der Krankenkassen normiert. Dadurch wurden alle vor dem 1. Januar 2017 entstandenen Erstattungsansprüche der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern ausgeschlossen, die nicht bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend gemacht worden waren. Wegen dieser Regelung haben die Krankenkassen bis zu diesem Stichtag weit über 7.000 Klagen allein an den hessischen Sozialgerichten erhoben. Dabei sind eine Vielzahl dieser Klagen auch noch als Klagehäufungen erhoben worden. Mit der sachdienlichen Abtrennung der einzelnen Klageansprüche wird sich die Anzahl der Verfahren daher noch steigern.
Anstelle der beabsichtigten Entlastung der Sozialgerichte hat der Gesetzgeber damit das Gegenteil erreicht: Der Druck auf die Sozialgerichte ist in kürzester Zeit immens gestiegen“, resümierte Präsident Dr. Seitz. „Hinzu kommt, dass aufgrund der verkürzten Verjährungsfrist von vier auf zwei Jahre und einer Vielzahl von Verfahren, die aus anderen Bundesländern wegen örtlicher Unzuständigkeit an die hessischen Sozialgerichte verwiesen werden, auch für dieses Jahr weiterhin eine hohe Anzahl neuer Verfahren im Bereich des Krankenversicherungsrechts zu erwarten ist. Erfreulicherweise hat das Hessische Ministerium der Justiz zeitnah reagiert und bereits eine erste personelle Unterstützung zugesagt“, so Dr. Seitz.
Jedes vierte Verfahren aus dem Bereich Grundsicherung
„Im Übrigen bleiben die Verfahrenseingänge trotz der langanhaltenden guten Konjunkturphase auf einem hohen Niveau. Den Bereich Grundsicherung betreffen 26 % der im vergangenen Jahr an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren: In 6.136 Verfahren streiten die Beteiligten um die Grundsicherung für Arbeitsuchende - „Hartz IV“ (2017: 6.530). Weitere 1.187 Verfahren kommen aus dem Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Sozialhilfe - einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz (2017: 1.229). Im Vergleich dazu sind im Rentenversicherungsrecht 2.538 Verfahren (2017: 3.083), im Unfallversicherungsrecht 1.144 Verfahren (2017: 1.258), im Arbeitsförderungsrecht 1.523 Verfahren (2017: 1.639) und im Schwerbehindertenrecht 2.987 Verfahren (2017: 2.567) eingegangen“, berichtete der Vizepräsident des Hessischen Landessozialgerichts Jürgen De Felice. Nach den Erfahrungen aus dem Herbst 2018 bleibe auch hier die weitere Entwicklung auf Bundesebene und die Diskussion zur Veränderung der Ausgestaltung der Grundsicherung ebenso aufmerksam zu beobachten wie die diskutierte Reform zum Rentenrecht.
Sehr hoher Bestand anhängiger Verfahren trotz gesteigerter Erledigungen
„Die Sozialgerichte haben im letzten Jahr 22.518 Verfahren erledigt und damit 721 Verfahren mehr als im Vorjahr. Die Klageverfahren konnten dabei von den Sozialgerichten durchschnittlich innerhalb von 17,1 Monaten und die Eilverfahren innerhalb von 1,3 Monaten abgeschlossen werden. Zeitaufwändige Ermittlungen - wie z.B. die Einholung von medizinischen Gutachten - beeinflussen dabei die Dauer eines Verfahrens maßgeblich“, so Dr. Seitz.
„Zum Jahreswechsel waren an den Sozialgerichten 35.071 Verfahren anhängig. Durch die Klagewelle im November ist der Bestand gegenüber dem Jahr 2017 (29.706 Verfahren) schlagartig um 18 % gestiegen, obwohl die Sozialgerichte die Zahl der Erledigungen deutlich steigern konnten. Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger sind häufig zur Sicherung ihrer Existenz auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Eine zügige und zugleich hochwertige Bearbeitung der Verfahren ist deshalb von höchster Bedeutung. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit wird auch künftig mit großem Engagement ihren Beitrag dazu leisten“, betonte Dr. Seitz.
Karrieretag zur Nachwuchsgewinnung
„In den letzten Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Proberichterinnen und Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit zu gewinnen, nicht zuletzt, weil das Sozialrecht in der juristischen Ausbildung nur eine geringe Rolle spielt. Dass ab Mai 2019 die Grundzüge des Sozialrechts im Rahmen der Referendarausbildung vermittelt werden sollen, ist daher sehr zu begrüßen. Darüber hinaus werden in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit auch in diesem Jahr ‚Karrieretage‘ veranstaltet, um Studierende sowie Referendarinnen und Referendare gezielt anzusprechen“, berichtete die Pressesprecherin des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Jutta Mauer.
Der elektronische Rechtsverkehr wächst - 900.000 elektronische Dokumente mit Verfahrensbeteiligten ausgetauscht
„Das Bundesgesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sog. „eJustice-Gesetz“) vom 10. Oktober 2013 regelt die schrittweise Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs bis spätestens zum Jahr 2022. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat die gesetzlichen Vorgaben dieses Gesetzes seit einigen Jahren bereits vollständig umgesetzt. Im Jahr 2018 wurden knapp 900.000 elektronische Dokumente durch die hessische Sozialgerichtsbarkeit gesendet bzw. empfangen. Der Anstieg um nochmals 12 % ist auf das seit September 2018 nutzbare besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zurückzuführen. Durch den elektronischen Rechtsverkehr werden nicht nur die Gerichtsverfahren beschleunigt, vielmehr fallen auch geringere Portokosten an. Im vergangenen Jahr konnten so geschätzt 700.000 € eingespart werden“, so Vizepräsident De Felice.
Ab Datum
Bis Datum
Saved