Bundesland
Hessen
Sozialgericht
Hessisches LSG
Kategorie
Verwaltung
26.835 neue Klage- und Eilverfahren im Jahr 2019 – Eingangszahlen erneut auf sehr hohem Niveau
„Bereits im Jahr 2018 sind an den hessischen Sozialgerichten mit insgesamt 27.879 neuen Klage- und Eilverfahren 24 % mehr Verfahren eingegangen als im Jahr 2017 (22.402 Verfahren). Diese Rekordeingänge sind im vergangenen Jahr mit 26.835 neuen Verfahren erneut nahezu erreicht worden. Die zweithöchste Eingangszahl seit Bestehen der hessischen Sozialgerichtsbarkeit bedeutet zwar einen leichten Rückgang gegenüber dem Jahr 2018, aber zugleich einen Anstieg um 20 % gegenüber dem Jahr 2017.
Beim Landessozialgericht sind 2.003 neue Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie erstinstanzliche Verfahren für das Jahr 2019 zu verzeichnen. Dies entspricht einem Rückgang um 12 % gegenüber dem Vorjahr (2.277 Verfahren), aber einem leichten Anstieg im Vergleich zum Jahr 2017 (1.995 Verfahren)“, teilte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz anlässlich der Vorstellung der Jahresbilanz mit.
Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts hält an
„Diese weiterhin außergewöhnlich hohen Verfahrenseingänge an den 7 Sozialgerichten in Hessen beruhen vorrangig auf den mehr als 10.000 Klage- und Eilverfahren, die im vergangenen Jahr im Bereich des Krankenversicherungsrechts anhängig gemacht wurden. Bereits im Jahr 2018 waren 11.077 neue krankenversicherungsrechtliche Verfahren eingegangen. (Im Jahr 2017 waren es mit 4.560 Verfahren weniger als die Hälfte). Hierbei handelt es sich insbesondere um Klagen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Rückzahlung abgerechneter Krankenhauskosten, nachdem mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Ende 2018 die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt worden ist.
Auf die daraus resultierende hohe Belastung der Sozialgerichte hat das Hessische Ministerium der Justiz bereits reagiert. Für die Zeit ab März 2020 sind den hessischen Sozialgerichten 3 weitere Richterplanstellen zugewiesen worden. Ob dies ausreichen wird, um den enormen Verfahrensanstieg der letzten Jahre aufzufangen, bleibt abzuwarten“, führte Präsident Dr. Seitz aus.
Rund jedes vierte Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung
„In den anderen Rechtsgebieten bleiben die Verfahrenseingänge auf hohem Niveau. Trotz der guten Konjunkturphase in der zurückliegenden Zeit betreffen 28 % der im letzten Jahr an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren den Bereich der Grundsicherung: In 6.104 Verfahren streiten die Beteiligten um die Grundsicherung für Arbeit¬suchende - „Hartz IV“ - (2018: 6.136). Weitere 1.311 Verfahren kommen aus dem Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Sozialhilfe - einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz (2018: 1.187). Im Vergleich dazu sind im Rentenversicherungsrecht 2.702 Verfahren (2018: 2.538), im Unfallversicherungsrecht 1.062 Verfahren (2018: 1.144), im Arbeitsförderungsrecht 1.433 Verfahren (2018: 1.523) und im Schwer¬behindertenrecht 2.875 Verfahren (2018: 2.987) eingegangen“, berichtete Dr. Seitz.
Erledigungen um 15 % gesteigert
„Erfreulicherweise haben die Sozialgerichte im vergangenen Jahr 25.802 Verfahren erledigt und damit 3.284 Verfahren mehr als im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung um 15 %. Die Klageverfahren konnten von den Sozialgerichten durchschnittlich innerhalb von 15,1 Monaten und die Eilverfahren innerhalb von 1,3 Monaten abgeschlossen werden. Zeitaufwändige Ermittlungen - wie z.B. die Einholung von medizinischen Gutachten - beeinflussen dabei die Dauer eines Verfahrens maßgeblich.
Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger sind häufig zur Sicherung ihrer Existenz auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Eine zügige und zugleich hochwertige Bearbeitung der Verfahren ist deshalb von höchster Bedeutung. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit wird weiterhin mit großem Engagement ihren Beitrag dazu leisten“, betonte Dr. Seitz.
Karrieretage zur Nachwuchsgewinnung
„In den letzten Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Proberichterinnen und Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit zu gewinnen. Dem Sozialrecht kommt in der juristischen Ausbildung nur eine geringe Rolle zu. Dass ab Mai 2019 die sozialrechtlichen Grundzüge im Rahmen der Referendarausbildung vermittelt werden, ist daher sehr zu begrüßen. Darüber hinaus wurden in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit im vergangenen Jahr ‚Karrieretage‘ an den Sozialgerichten in Frankfurt am Main sowie in Marburg veranstaltet, um Studierende sowie Referendarinnen und Referendare gezielt auf eine sozialrichterliche Tätigkeit anzusprechen“, berichtete der Gerichtspräsident.
Justizinterne Ausbildungen
„In diesem Jahr werden in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit – in Kooperation mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit – erstmals 8 Auszubildende für den Beruf der/des Justizfachangestellten sowie 2 Rechtspfleger-Anwärter*innen ausgebildet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Nachwuchsförderung im Bereich des nichtrichterlichen Dienstes“, hob Dr. Seitz hervor.
Der elektronische Rechtsverkehr wächst
„Das Bundesgesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sog. „eJustice-Gesetz“) vom 10. Oktober 2013 regelt die schrittweise Ausweitung des elek¬tronischen Rechtsverkehrs bis spätestens zum Jahr 2022. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat die gesetzlichen Vorgaben seit einigen Jahren bereits vollständig umgesetzt. Im Jahr 2019 wurden erneut knapp 900.000 elektronische Dokumente durch die hessische Sozialgerichtsbarkeit gesendet bzw. empfangen. Dies ist auch auf die umfangreiche Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zurückzuführen. Durch den elektronischen Rechtsverkehr werden nicht nur die Gerichtsverfahren beschleunigt, vielmehr fallen auch geringere Portokosten an. Im vergangenen Jahr konnten so geschätzt 700.000 € eingespart werden. Vermehrt werden den Sozialgerichten von den Behörden und Sozialversicherungsträgern zudem elektronische Verwaltungsakten übersandt“, führte Dr. Seitz aus.
Corona-Pandemie und Sozialgerichtsbarkeit
„Die hessische Sozialgerichtsbarkeit bemüht sich intensiv darum, unter den aktuellen Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die gerichtliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten. Zur Kontaktvermeidung werden unstreitige Erledigungen z.B. durch Vergleichsvorschläge angeregt und - soweit rechtlich zulässig und in der Sache angemessen - Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung getroffen. Soweit Sozialleistungsberechtigte dringend auf Leistungen angewiesen sind, lässt sich regelmäßig über ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, das eine mündliche Verhandlung nicht voraussetzt, eine vorläufige Lösung finden. Komplexere Verfahren, in denen z.B. Zeugen zu vernehmen sind, werden entsprechend fortgeführt, sobald die notwendigen corona¬bedingten Einschränkungen dies ermöglichen.
Die gute elektronische Ausstattung der hessischen Sozialgerichte ermöglicht zudem insbesondere den Richterinnen und Richter die Arbeit im Homeoffice. Dies ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass die hessische Sozialgerichtsbarkeit auch unter Wahrung der erforderlichen sozialen Distanz und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben handlungsfähig bleibt.
Klagen und Anträge können im Übrigen weiterhin bei Gericht eingereicht werden. Die Rechtsantragstellen sind telefonisch erreichbar. Erforderliche Formulare sollten vornehmlich über die Internetseiten der Sozialgerichte abgerufen werden.
Inwieweit sich die umfangreichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf die Sozialgerichtsbarkeit zukünftig auswirken werden, bleibt abzuwarten. Einige coronabedingte Eilverfahren sind bereits bei den hessischen Sozialgerichten eingegangen. Das Sozialgericht Frankfurt hat am Main Ende März 2020 in einem Eilverfahren darüber entschieden, ob das Jobcenter einem Hartz-IV-Bezieher die Kosten für einen Corona-Test zu erstatten und Mehrbedarf für Ernährung zu gewähren hat. In weiteren Verfahren beantragen Betroffene, die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend nicht zahlen zu müssen.
Da - unabhängig von der Corona-Pandemie - im 1. Quartal 2020 bereits 6.519 neue Verfahren an den Sozialgerichten eingegangen sind, ist jedenfalls auch für dieses Jahr von sehr hohen Verfahrenseingänge auszugehen“, schloss der Gerichtspräsident Dr. Seitz.
„Bereits im Jahr 2018 sind an den hessischen Sozialgerichten mit insgesamt 27.879 neuen Klage- und Eilverfahren 24 % mehr Verfahren eingegangen als im Jahr 2017 (22.402 Verfahren). Diese Rekordeingänge sind im vergangenen Jahr mit 26.835 neuen Verfahren erneut nahezu erreicht worden. Die zweithöchste Eingangszahl seit Bestehen der hessischen Sozialgerichtsbarkeit bedeutet zwar einen leichten Rückgang gegenüber dem Jahr 2018, aber zugleich einen Anstieg um 20 % gegenüber dem Jahr 2017.
Beim Landessozialgericht sind 2.003 neue Berufungs- und Beschwerdeverfahren sowie erstinstanzliche Verfahren für das Jahr 2019 zu verzeichnen. Dies entspricht einem Rückgang um 12 % gegenüber dem Vorjahr (2.277 Verfahren), aber einem leichten Anstieg im Vergleich zum Jahr 2017 (1.995 Verfahren)“, teilte der Präsident des Hessischen Landessozialgerichts Dr. Alexander Seitz anlässlich der Vorstellung der Jahresbilanz mit.
Klagewelle im Bereich des Krankenversicherungsrechts hält an
„Diese weiterhin außergewöhnlich hohen Verfahrenseingänge an den 7 Sozialgerichten in Hessen beruhen vorrangig auf den mehr als 10.000 Klage- und Eilverfahren, die im vergangenen Jahr im Bereich des Krankenversicherungsrechts anhängig gemacht wurden. Bereits im Jahr 2018 waren 11.077 neue krankenversicherungsrechtliche Verfahren eingegangen. (Im Jahr 2017 waren es mit 4.560 Verfahren weniger als die Hälfte). Hierbei handelt es sich insbesondere um Klagen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Rückzahlung abgerechneter Krankenhauskosten, nachdem mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz Ende 2018 die Verjährungsfrist für Forderungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern rückwirkend von vier auf zwei Jahre verkürzt worden ist.
Auf die daraus resultierende hohe Belastung der Sozialgerichte hat das Hessische Ministerium der Justiz bereits reagiert. Für die Zeit ab März 2020 sind den hessischen Sozialgerichten 3 weitere Richterplanstellen zugewiesen worden. Ob dies ausreichen wird, um den enormen Verfahrensanstieg der letzten Jahre aufzufangen, bleibt abzuwarten“, führte Präsident Dr. Seitz aus.
Rund jedes vierte Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung
„In den anderen Rechtsgebieten bleiben die Verfahrenseingänge auf hohem Niveau. Trotz der guten Konjunkturphase in der zurückliegenden Zeit betreffen 28 % der im letzten Jahr an den Sozialgerichten eingegangenen Verfahren den Bereich der Grundsicherung: In 6.104 Verfahren streiten die Beteiligten um die Grundsicherung für Arbeit¬suchende - „Hartz IV“ - (2018: 6.136). Weitere 1.311 Verfahren kommen aus dem Bereich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Sozialhilfe - einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz (2018: 1.187). Im Vergleich dazu sind im Rentenversicherungsrecht 2.702 Verfahren (2018: 2.538), im Unfallversicherungsrecht 1.062 Verfahren (2018: 1.144), im Arbeitsförderungsrecht 1.433 Verfahren (2018: 1.523) und im Schwer¬behindertenrecht 2.875 Verfahren (2018: 2.987) eingegangen“, berichtete Dr. Seitz.
Erledigungen um 15 % gesteigert
„Erfreulicherweise haben die Sozialgerichte im vergangenen Jahr 25.802 Verfahren erledigt und damit 3.284 Verfahren mehr als im Vorjahr. Dies entspricht einer Steigerung um 15 %. Die Klageverfahren konnten von den Sozialgerichten durchschnittlich innerhalb von 15,1 Monaten und die Eilverfahren innerhalb von 1,3 Monaten abgeschlossen werden. Zeitaufwändige Ermittlungen - wie z.B. die Einholung von medizinischen Gutachten - beeinflussen dabei die Dauer eines Verfahrens maßgeblich.
Die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger sind häufig zur Sicherung ihrer Existenz auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen. Eine zügige und zugleich hochwertige Bearbeitung der Verfahren ist deshalb von höchster Bedeutung. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit wird weiterhin mit großem Engagement ihren Beitrag dazu leisten“, betonte Dr. Seitz.
Karrieretage zur Nachwuchsgewinnung
„In den letzten Jahren ist es zunehmend schwieriger geworden, Proberichterinnen und Proberichter für die Sozialgerichtsbarkeit zu gewinnen. Dem Sozialrecht kommt in der juristischen Ausbildung nur eine geringe Rolle zu. Dass ab Mai 2019 die sozialrechtlichen Grundzüge im Rahmen der Referendarausbildung vermittelt werden, ist daher sehr zu begrüßen. Darüber hinaus wurden in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit im vergangenen Jahr ‚Karrieretage‘ an den Sozialgerichten in Frankfurt am Main sowie in Marburg veranstaltet, um Studierende sowie Referendarinnen und Referendare gezielt auf eine sozialrichterliche Tätigkeit anzusprechen“, berichtete der Gerichtspräsident.
Justizinterne Ausbildungen
„In diesem Jahr werden in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit – in Kooperation mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit – erstmals 8 Auszubildende für den Beruf der/des Justizfachangestellten sowie 2 Rechtspfleger-Anwärter*innen ausgebildet. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Nachwuchsförderung im Bereich des nichtrichterlichen Dienstes“, hob Dr. Seitz hervor.
Der elektronische Rechtsverkehr wächst
„Das Bundesgesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (sog. „eJustice-Gesetz“) vom 10. Oktober 2013 regelt die schrittweise Ausweitung des elek¬tronischen Rechtsverkehrs bis spätestens zum Jahr 2022. Die hessische Sozialgerichtsbarkeit hat die gesetzlichen Vorgaben seit einigen Jahren bereits vollständig umgesetzt. Im Jahr 2019 wurden erneut knapp 900.000 elektronische Dokumente durch die hessische Sozialgerichtsbarkeit gesendet bzw. empfangen. Dies ist auch auf die umfangreiche Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zurückzuführen. Durch den elektronischen Rechtsverkehr werden nicht nur die Gerichtsverfahren beschleunigt, vielmehr fallen auch geringere Portokosten an. Im vergangenen Jahr konnten so geschätzt 700.000 € eingespart werden. Vermehrt werden den Sozialgerichten von den Behörden und Sozialversicherungsträgern zudem elektronische Verwaltungsakten übersandt“, führte Dr. Seitz aus.
Corona-Pandemie und Sozialgerichtsbarkeit
„Die hessische Sozialgerichtsbarkeit bemüht sich intensiv darum, unter den aktuellen Bedingungen aufgrund der Corona-Pandemie die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die gerichtliche Tätigkeit aufrecht zu erhalten. Zur Kontaktvermeidung werden unstreitige Erledigungen z.B. durch Vergleichsvorschläge angeregt und - soweit rechtlich zulässig und in der Sache angemessen - Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung getroffen. Soweit Sozialleistungsberechtigte dringend auf Leistungen angewiesen sind, lässt sich regelmäßig über ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, das eine mündliche Verhandlung nicht voraussetzt, eine vorläufige Lösung finden. Komplexere Verfahren, in denen z.B. Zeugen zu vernehmen sind, werden entsprechend fortgeführt, sobald die notwendigen corona¬bedingten Einschränkungen dies ermöglichen.
Die gute elektronische Ausstattung der hessischen Sozialgerichte ermöglicht zudem insbesondere den Richterinnen und Richter die Arbeit im Homeoffice. Dies ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass die hessische Sozialgerichtsbarkeit auch unter Wahrung der erforderlichen sozialen Distanz und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben handlungsfähig bleibt.
Klagen und Anträge können im Übrigen weiterhin bei Gericht eingereicht werden. Die Rechtsantragstellen sind telefonisch erreichbar. Erforderliche Formulare sollten vornehmlich über die Internetseiten der Sozialgerichte abgerufen werden.
Inwieweit sich die umfangreichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf die Sozialgerichtsbarkeit zukünftig auswirken werden, bleibt abzuwarten. Einige coronabedingte Eilverfahren sind bereits bei den hessischen Sozialgerichten eingegangen. Das Sozialgericht Frankfurt hat am Main Ende März 2020 in einem Eilverfahren darüber entschieden, ob das Jobcenter einem Hartz-IV-Bezieher die Kosten für einen Corona-Test zu erstatten und Mehrbedarf für Ernährung zu gewähren hat. In weiteren Verfahren beantragen Betroffene, die Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend nicht zahlen zu müssen.
Da - unabhängig von der Corona-Pandemie - im 1. Quartal 2020 bereits 6.519 neue Verfahren an den Sozialgerichten eingegangen sind, ist jedenfalls auch für dieses Jahr von sehr hohen Verfahrenseingänge auszugehen“, schloss der Gerichtspräsident Dr. Seitz.
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