Festakt zum 70-jährigen Jubiläum der Sozialgerichtsbarkeit in Bayern und 2. Bayerischer Sozialrechtstag am 18/19. Juli 2024 in München:

Bundesland
Freistaat Bayern
Sozialgericht
Bayerisches LSG

 

Am 18. Juli 2024 feiert die bayerische Sozialgerichtsbarkeit in der Münchner Residenz ihr 70-jähriges Bestehen. Die Feierstunde ist zugleich der Auftakt zum 2. Bayerischen Sozialrechtstag am 19. Juli. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts Günther Kolbe richtet Staatsministerin Ulrike Scharf ein Grußwort an die Gäste. Die Festrede „70 Jahre Sozialgerichtsbarkeit – 1954 bis 2024“ wird gehalten vom Präsidenten des Bundessozialgerichts a.D. Prof. Dr. Rainer Schlegel.

Der Einladung zum 2. Bayerischen Sozialrechtstag zu den Themen „Neue Arbeitswelten erschließen“ und „Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben“ sind herausragende Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft, der Rechtswissenschaft, der Bundesagentur für Arbeit, der Integrationsfachdienste sowie der Unternehmerseite gefolgt. Im Focus steht insbesondere die Inklusion von Menschen mit Behinderung im allgemeinen Arbeitsmarkt.  Den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu fördern, ist seit Jahrzehnten Ziel zahlreicher gesetzlicher Initiativen, Projekte und Programme. Aber noch immer gibt es zahlreiche Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erfüllen oder überhaupt keinen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung beschäftigen. Seit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen 2009 ist die Forderung, allen Menschen ein Recht auf Arbeit zu gewähren, Orientierungspunkt und Maßstab für die Entwicklung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Dieses Recht auf Arbeit beinhaltet die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Doch nach wie vor ist festzustellen, dass Menschen mit Behinderungen an ihrer vollen Teilhabe am Arbeitsleben gehindert werden. Auch wenn die Quote der Arbeitgeber, die keine oder zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen, seit Jahren annähernd konstant ist, hat sich dennoch in den Jahren seit Beginn der Inklusionsdebatte gerade bei Arbeitgebern vieles bewegt: Es gibt eine zunehmende Zahl von Arbeitgebern, die beispielgebende Kompetenzen entwickelt haben, die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung ihre beruflichen Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln können. Dies gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels zunehmend an Bedeutung. Zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben werden der Vorsitzende des Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfachdienste Bayern e.V. Johannes Magin und die Inklusionsbeauftrage der Lufthansa AG María Léon vortragen.

Außerdem werden Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Sonja Hein-Schnieder aus München, die Vorständin der Bundesagentur für Arbeit Vanessa Ahuja, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm von der Technischen Universität Braunschweig und Prof. Dr. Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität München die arbeits- und sozialrechtlich relevanten Fragestellungen der sich verändernden Arbeitswelt darstellen. Die Bayerischen Wege zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung erläutert der Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Dr. Markus Gruber. Die Referenten stehen jeweils nach ihren Vorträgen dem anwesenden Fachpublikum Rede und Antwort. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Podiumsdiskussion unter der Moderation von Christine Bergmann, Wirtschaftsredakteurin im Bayerischen Rundfunk.

 

Verantwortliche Herausgeberin:

Dr. Dunja Barkow - v. Creytz

Pressesprecherin

Richterin am Bayer. Landessozialgericht

E-Mail: presse@lsg.bayern.de

Tel. 089 2367-300

 

Ab Datum
Bis Datum
Saved