L 5 AS 571/19 B ER RG

Land
Sachsen-Anhalt
Sozialgericht
LSG Sachsen-Anhalt
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
5
1. Instanz
SG Magdeburg (SAN)
Aktenzeichen
S 45 AS 266/19 ER
Datum
2. Instanz
LSG Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen
L 5 AS 571/19 B ER RG
Datum
3. Instanz
Bundessozialgericht
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss
Die weitere Gegenvorstellung vom 12. September 2019 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Landessozialgericht S. wegen der Besorgnis der Befangenheit wird als unzulässig verworfen.

Gründe:

I.

Der Senat hat mit Beschluss vom 29. Mai 2019 die Beschwerde des Beschwerdeführers in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zurückgewiesen. Die dagegen erhobene Gegenvorstellung vom 19. Juli 2019 ist mit Beschluss vom 5. September 2019 verworfen worden. Dabei ist der Senat zu Gunsten des Beschwerdeführers davon ausgegangen, dass dieser auch eine Anhörungsrüge erheben wollte. Der Antrag auf Berichtigung des Beschlusses vom 19. Mai 2019 ist mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 abgelehnt worden.

Am 12. September 2019 hat der Beschwerdeführer "erneute Gegenvorstellungen" erhoben. Er habe keine Gehörsrüge erhoben, die Gegenvorstellung sei somit nicht an eine Frist gebunden. In weiteren Schriftsätzen hat er zum wiederholten Mal den Vorsitzenden des Senats wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

II.

Die erneute Gegenvorstellung vom 12. September 2019 ist unzulässig. Der Senat hat schon im Beschluss vom 5. September 2019 darüber abschließend entschieden. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist diese auch nicht wegen Verfristung abgelehnt worden.

Der zum wiederholten Mal gestellte Befangenheitsantrags ist ersichtlich rechtsmissbräuchlich gestellt und somit unbeachtlich. Stereotyp behauptet der Beschwerdeführer Rechtsbeugung, Missbrauch des Richtereids und Verbreitung einer Unwahrheit. Insoweit verweist der Senat auf den Beschluss vom 19. November 2018 (L 5 SF 31/18 KB).

Der Beschluss ist unanfechtbar (§ 177 SGG).
Rechtskraft
Aus
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