Urteil

Land
Nordrhein-Westfalen
Sozialgericht
SG Dortmund (NRW)
Sachgebiet
Sozialhilfe
Abteilung
43
1. Instanz
SG Dortmund (NRW)
Aktenzeichen
S 43 SO 169/21
Datum
2. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Urteil
Leitsätze

1. Ein Anspruch auf Bewilligung einer Beihilfe für die Beschaffung eines Wäsche-trockners ist auch bei erheblicher Pflegebedürftigkeit keine Erstausstattung für die Wohnung soweit ausreichend Trockenmöglichkeiten vorhanden sind.
2. Aus einer einmaligen Leistung resultiert keine abweichende Festsetzung des Re-gelsatzes nach § 27a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 SGB XII.

 

 

 

Rechtskraft
Aus
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