S 20 SO 208/16

Land
Hessen
Sozialgericht
SG Frankfurt (HES)
Sachgebiet
Sozialhilfe
1. Instanz
SG Frankfurt (HES)
Aktenzeichen
S 20 SO 208/16
Datum
2. Instanz
Hessisches LSG
Aktenzeichen
L 4 SO 175/17 B
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss

Der Streitwert wird auf 5000,00 € festgesetzt.

Gründe

Da der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet, ist der Streitwert auf 5.000 € festzusetzen (§ 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz - GKG -).

Das Gericht hat den Streitwert nach der sich aus dem Antrag ergebenen Bedeutung der Sache nach Ermessen festgesetzt (§ 52 Abs. 1 Gerichtskostengesetz - GKG -).

Rechtskraft
Aus
Saved