S 27 SO 177/21 ER

Land
Hessen
Sozialgericht
SG Frankfurt (HES)
Sachgebiet
Sozialhilfe
1. Instanz
SG Frankfurt (HES)
Aktenzeichen
S 27 SO 177/21 ER
Datum
2. Instanz
Hessisches LSG
Aktenzeichen
L 4 SO 246/21 B ER
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss

1.    Die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

2.    Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.


Gründe

Der am 06.10.2021 bei Gericht eingegangene sinngemäße Antrag,

d. Ag. im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, vorläufig d. Ast. für den Zeitraum seit 01.08.2021 höhere Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu bewilligen,

hat keinen Erfolg.

Für die Kammer ist ein Fehler in der Berechnung im Bescheid der Ag. vom 14.07.2021 nicht erkennbar. Allein eine andere frühere Berechnung einer anderen Leistung ergibt für sich keinen Fehler. Eine für die Kammer nachvollziehbare Begründung hat der Ast. nicht vorgetragen.
 

Rechtskraft
Aus
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