S 13 AS 150/09

Land
Freistaat Bayern
Sozialgericht
SG Nürnberg (FSB)
Sachgebiet
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Abteilung
13
1. Instanz
SG Nürnberg (FSB)
Aktenzeichen
S 13 AS 150/09
Datum
2. Instanz
Bayerisches LSG
Aktenzeichen
L 11 AS 316/11 B PKH
Datum
3. Instanz
-
Aktenzeichen
-
Datum
-
Kategorie
Beschluss

Die Weitergewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

G r ü n d e :


Wegen des Erfordernisses der Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens und der insoweit offenen Erfolgsaussicht des Rechtsstreits war ursprünglich Prozesskostenhilfe gewährt und Frau Rechtsanwältin T. beigeordnet worden. Nach Mandatsniederlegung und Erstellung des Gutachtens steht fest, dass eine Erfolgsaussicht nicht anzunehmen ist, mit der Folge, dass die Weitergewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines anderen Prozessbevollmächtigten nicht in Betracht kommt. Abgesehen davon hat der Kläger trotz Anfrage des Gerichts auch einen Rechtsanwalt, dessen Beiordnung er wünscht, nicht benannt.
 


 

Rechtskraft
Aus
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